Bundesminister Westerwelle: Erklärung des Nahost-Quartetts starkes Signal
ID: 181284
Bundesminister Westerwelle: Erklärung des Nahost-Quartetts starkes Signal
Zur heute in Moskau verabschiedeten Erklärung des Nahost-Quartetts erklärte Bundesaußenminister Guido Westerwelle heute (19.03.) in Berlin:
"Ich begrüße die Erklärung des Nahost-Quartetts ausdrücklich.
Die internationale Gemeinschaft hat damit ein starkes Signal ausgesandt, das dazu beitragen kann, Verhandlungen in Gang zu bringen und die Lage in der Region zu stabilisieren.
Jetzt kommt es darauf an, das Nahost-Quartett aktiv zu nutzen. Dafür hatte sich die Bundesregierung im Vorfeld nachdrücklich eingesetzt. Ich begrüße auch, dass das Quartett der Lage in Jerusalem besondere Aufmerksamkeit gewidmet hat.
In meinem heutigen Gespräch mit dem US-Sondergesandten für den Nahen Osten, George Mitchell, werden wir diese Themen vertiefen. Die USA haben in ihrem Bestreben nach einer raschen Aufnahme von indirekten Friedensgesprächen unsere volle Unterstützung.
Es ist jetzt an den Konfliktparteien, alles zu tun, was notwendig ist, damit es sobald wie möglich zu diesen Friedensgesprächen kommt. Wir werden alle Schritte in diese Richtung unterstützen."
Auswärtiges Amt
Internetredaktion
Werderscher Markt 1, 10117 Berlin
Postanschrift: 11013 Berlin
Telefon: 03018-17-0
Bürgerservice: 03018-17-2000
Telefax: 03018-17-3402
Webseite: www.auswaertiges-amt.de
eMail: poststelle@auswaertiges-amt.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 19.03.2010 - 18:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 181284
Anzahl Zeichen: 1702
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 199 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundesminister Westerwelle: Erklärung des Nahost-Quartetts starkes Signal"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Auswärtiges Amt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).