Gegen Spammer können Sie sich wehren - Von Rechtsanwalt Dr. Ingo Friedrich
ID: 18155
"Unternehmen vernachlässigen Spam-Schutz - Unerwünschte Werbe-E-Mails kosten 300 Euro je Mitarbeiter"
Unter dieser Schlagzeile brachte die F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung schon am 3. Mai 2004 einen Artikel über die negativen Auswirkungen der Spamplage. So sei der Anteil aller Spam-Emails inzwischen auf horrende 63% gestiegen. Die EU-Kommission schätzt den Schaden durch Spam auf 8 Mrd. EUR im Jahr, eine Zahl, die von Experten mit eigenen Schätzungen von 20 Mrd. Euro noch weit übertroffen wird. In Unternehmen stiegen die Verwaltungskosten bei gleichzeitig sinkender Produktivität. Obwohl in der Regel Filterprogramme eingesetzt würden, müssten immer noch viele Spam-Mails mühsam von Hand entfernt werden. Dies verursache Kosten von 300 Euro je Mitarbeiter. Nach einer Umfrage des Sicherheitsspezialisten Clearswift unternähmen ein Fünftel der befragten Unternehmen nichts gegen die Flut unerwünschter Werbe-E-Mails und sogar nur 14 Prozent beteiligten sich an Anti-Spam-Initiativen.
Häufig unbekannt ist, dass gegen eine erkleckliche Anzahl von Spam-E-Mails sehr wohl ein Kraut gewachsen: durch ein anwaltliches aussergerichtliches Abmahnschreiben und zur Not eine Unterlassungsklage kann den Spammern das Fürchten beigebracht werden. Da die Spammer die Kosten von Anwalt und Gericht tragen müssen, ist dies eine Lektion, die auch eingefleischte Mailversender verstehen. Rechtsanwalt Dr. Ingo Friedrich aus Babenhausen/Hessen hat sich hierzu mit einem IT-Sachverständigen zusammengetan. Eingehende Spam-E-Mails werden zuerst in brauchbare und nicht brauchbare sortiert. Die Schlechten wandern ins "Töpfchen" und die guten ins "Kröpfchen", sprich: zum Spam Fachmann. Als gute werden dabei die angesehen, deren Versender mutmasslich aus Deutschland stammt. Da die Absenderadressen aber oft gefälscht sind, hält Dr. Friedrich sich auch an den Inhaber der beworbenen Seite, weil er derjenige ist, der meist den kommerziellen Nutzen aus der Spam-E-Mail zieht. Der Sachverständige analysiert zuerst den Weg der email und den Inhaber der beworbenen Seite. Danach wird dieser erst einmal höflich angeschrieben und auf den Sachverhalt angesprochen. Wenn dann aller Voraussicht nach letzte Zweifel an der Urheberschaft der Spam-E-Mail beseitigt sind, erhält der Absender eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Not eine Unterlassungsklage. Verstösst der Spammer gegen das Unterlassungsgebot, wird eine saftige Vertragsstrafe fällig.
Wer mit Anwaltshilfe gegen Spam vorgehen will, sollte also nur solche emails weitergeben, die voraussichtlich von einem deutschen Versender stammen, allerdings kann in der Regel auch gegen einen ausländischen Versender beim Heimatgericht geklagt werden. Seiten zur kostenlosen Online-Ermittlung des Domaininhabers bieten zum Beispiel die Denic (www.denic.de) für .de Domains und GeekTools (www.geektools.com/whois.php) für andere Domains. Die Kosten eines Prozesses sind überschaubar. Wer über eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung verfügt, muss sich über Kosten gar keine Gedanken machen, weil Unterlassungsbegehren dann gedeckt sind.Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: advoba
Datum: 27.01.2006 - 17:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 18155
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Ingo Friedrich
Stadt:
64832 Babenhausen
Telefon: 06073/7272-22
Kategorie:
Information & TK
Meldungsart: Unternehmensinformationen
Versandart: eMail-Versand
Freigabedatum: 27.01.2006
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