Handelsrichter sollen Insolvenzverfahren übernehmen

Handelsrichter sollen Insolvenzverfahren übernehmen

ID: 181678

Berlin/Bonn, 22. März 2010. Der KSI (Internationaler Verein für Kreditschutz- und Insolvenzrecht) fordert eine Änderung der gerichtlichen Zuständigkeiten für Insolvenzverfahren. Die geplante Insolvenzrechtsreform solle dazu genutzt werden, künftig die Kammern für Handelssachen mit den Verfahren zu betrauen. Der KSI bemängelt fehlenden unternehmerischen Sachverstand bei den derzeit zuständigen Vollstreckungsabteilungen der Amtsgerichte. Der Verein hat den Bundesministerien für Wirtschaft und Justiz aktuell ein Positionspapier zu diesem Thema vorgelegt.



Barbara Brenner fordert eine praxisnahe Reform des deutschen InsolvenzrechtsBarbara Brenner fordert eine praxisnahe Reform des deutschen Insolvenzrechts

(firmenpresse) - Barbara Brenner, Leiterin des KSI-Büros Deutschland, betont: „Insolvenzrecht ist Wirtschaftsrecht. Daher wäre es im Sinne aller Beteiligten, die Verfahren von Richtern leiten zu lassen, die über den erforderlichen wirtschaftlichen Sachverstand verfügen. Derzeit ist dies durch die Zuständigkeit der Vollstreckungsabteilungen der Amtsgerichte leider nicht der Fall. Dort kennt man sich zwar mit Rechtsmitteln und Formvorschriften aus, eine kompetente Unterstützung und Überwachung der Verwalter ist von dieser Seite allerdings nicht möglich.“ Brenner empfiehlt stattdessen, das vorhandene Know-how der Handelsrichter zu nutzen. „Sanierungswillige Unternehmen, Arbeitnehmer, Investoren sowie Gläubiger haben das Recht auf ein kompetent geführtes Verfahren. Dazu gehören sachkundige Richter, die das Zahlenwerk des Verwalters selbst nachvollziehen können und über einen „unternehmerischen Blick“ verfügen. Diese Bedingung erfüllen die Handelsrichter. Es wäre schade, wenn dieses wertvolle Potenzial hierzulande weiterhin ungenutzt bliebe“, so Brenner weiter. Bedauerlich sei die Tatsache, dass Deutschland dem internationalen Standard hinterher hinke. In ganz Europa, ja weltweit, liege die Zuständigkeit für Unternehmensinsolvenzen bei den Handelsgerichten. Deutschland sei mit seiner „Vollstreckungsgerichtsbarkeit“ fachlich absolutes Schlusslicht.

Eine deutliche Absage erteilt der KSI den Plänen der Bundesregierung zur Schaffung einer eigenen „Insolvenzgerichtsbarkeit“. „Damit wäre nichts gewonnen. Die dringend notwendige fachliche Kompetenz kann dort in absehbarer Zeit nicht aufgebaut werden. Eine Einbindung der Kammern für Handelssachen ist aus unserer Sicht für ein modernes Insolvenzrecht ohne Alternative“, unterstreicht Brenner.
Weitere Informationen unter www.ksi-deutschland.de.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Internationaler Verein für Kreditschutz- und Insolvenzrecht (KSI)
Das Hauptziel des KSI und seiner Partner (u.a. der SCHUFA) ist die Stärkung der Gläubigerseite in Insolvenzverfahren – sowohl in Deutschland als auch auf internationaler Ebene. Der Non-Profit-Verein wurde nach dem Vorbild des österreichischen Kreditschutzvereins KSV von 1870 im Jahr 2007 in Wien gegründet. Das deutsche Büro mit Sitz in Bonn hat unter der Leitung der Rechtsanwältin Barbara Brenner Mitte 2008 seinen Dienst aufgenommen.

Der KSI sorgt dafür, dass Unternehmen bei der Insolvenz eines ihrer Geschäftspartner vorhandene Forderungen gegenüber Insolvenzverwaltern, Richtern und Schuldnern tatsächlich geltend machen können. Dabei verfolgt er einen praktischen Ansatz: Die KSI-Anwälte bündeln und koordinieren Gläubigerinteressen, verfolgen aktiv laufende Verfahren, nehmen Termine wahr und informieren fortlaufend über den aktuellen Verfahrensstand. Zusätzlich nehmen sie gemäß Satzung die Stimmrechte aller Mitglieder wahr. Sie handeln dabei nach der Maxime „schneller, höher, kürzer“ – d.h. sie streben eine schnellere Quotenausschüttung, höhere Quotenzahlungen und ein kurzes Verfahren an. Der Service des Vereins richtet sich vor allem an die mittelständische Wirtschaft, steht aber auch kleineren Handwerksbetrieben, Großunternehmen sowie Privatgläubigern offen.



Leseranfragen:

KSI Deutschland
Internationaler Verein für Kreditschutz- und Insolvenzrecht
Barbara Brenner
Simrockallee 2
53173 Bonn
Tel.: 0228 – 688 566 0
Fax: 0228 – 688 566 22
E-Mail: info(at)ksi-deutschland.de
Internet: www.ksi-deutschland.de



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Datum: 22.03.2010 - 11:21 Uhr
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