Volkswagen unterliegt höchstrichterlich - Bundesgerichtshof macht den Sack im Abgasskandal zu
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Der BGH hat dabei zwei wichtige Fragen zugunsten der Käufer von Volkswagen-PKW entschieden:
1. Beim Einbau einer Abschalteinrichtung handelt es sich um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Hierdurch erhält der Käufer einen Anspruch nach § 826 BGB. In dieser Vorschrift heißt es: Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet. 2. Der Kunde muss sich anrechnen lassen, dass er das Fahrzeug gefahren hat. Es wird eine sogenannte Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis abgezogen, weil der PKW bereits eine gewisse Anzahl an Kilometern zurückgelegt hat.
Rechtsanwalt Johannes von Rüden von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN begrüßt die Entscheidung, da er ein höchstrichterliches Urteil im Abgasskandal für lange überfällig hielt: "Volkswagen hat lange versucht, diese Entscheidung durch Vergleiche zu verhindern. Auf Grundlage dieses Urteils des Bundesgerichtshofs können Verbraucher, die sich bisher nicht entschieden hatten zu klagen, jetzt ebenfalls ihre Rechte geltend machen."
In einer vorläufigen Rechtsauffassung vom 5. Mai 2020 (https://www.rueden.de/blo g/abgasskandal/bahnbrechende-bgh-verhandlung-vw-droht-eine-neue-klagewelle/) hatte sich der BGH bereits auf Seiten der VW-Kunden positioniert. Mit dem heutigen Urteil bestätigt der Bundesgerichtshof seine verbraucherfreundliche Haltung.
Die Kanzlei VON RUEDEN vertritt bundesweit insgesamt 12.000 Diesel-Fahrer gegen die Autohersteller im Abgasskandal. Die Verbraucherrechtskanzlei bietet allen VW-Kunden eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung (https://www.rueden.de/abgasskandal/volkswagen-vergleich/) an. In diesem ersten Gespräch wird geprüft, ob das Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist und welche rechtlichen Schritte möglich sind.
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Datum: 25.05.2020 - 12:32 Uhr
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