VNC kritisiert den Einsatz von Microsoft Teams in bayerischen Schulen
Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat ohne Ausschreibung, parlamentarische Beratung oder öffentliche Diskussion entschieden: Für die digitale Video-Kommunikation an den weiterführenden Schulen des Freistaats während der Corona-Pandemie erhält Microsoft Teams das Monopol. Gründe und Entscheidungsgrundlagen dafür werden nicht genannt. Auch die Kostensituation ist nicht transparent. Da weder die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen noch die Zahlungsmodalitäten offengelegt werden, ist unklar, welche Zugriffsmöglichkeiten die Auditing-Unit von Microsoft auf die Schul- und Privat-Rechner der Teams-User erhält.
Mangelnde DSGVO-Konformität
Der bayerische Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) vertritt die Meinung, dass „die Bereitstellung eines Videokonferenztools der Firma Microsoft Corporation nicht gegen die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO verstößt“. Die ihm unterstellte Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) spricht von einer „datenschutzfreundlichen Konfiguration von Microsoft Teams“. Den konkreten Nachweis bleiben beide schuldig. Tatsache ist, dass Microsoft wie alle US-amerikanischen Unternehmen dem Cloud Act unterliegt: Sensible personenbezogene Daten, die laut DSGVO ausdrücklich geschützt sind, müssen demnach in die USA übermittelt und dort Sicherheitsorganen und Geheimdiensten offenbart werden. Zudem fehlt nach wie vor die Zusicherung von Microsoft, solche Daten nicht für eigene Zwecke zu speichern, auszuwerten und zu nutzen.
„Freiwilligkeit“ versus Gruppenzwang
VNC kritisiert auch den Kollektivzwang: Rein formal haben alle Schüler die Entscheidungsfreiheit, Microsoft Teams zu nutzen oder nicht. Wie jedoch die Probleme gelöst werden sollen, die entstehen, wenn sie oder ihre Erziehungsberechtigten von ihrem Recht auf Ablehnung Gebrauch machen, bleibt offen. Auch darauf liefert Piazolo keine Antwort. Digitale Kommunikation funktioniert bei Closed-Source-Lösungen nur, wenn alle mitmachen. Der daraus resultierende Gruppenzwang stigmatisiert die Schüler, die sich aus plausiblen Gründen gegen die Nutzung von Teams entscheiden, macht sie zu „Störenfrieden“ und schließt sie aus dem digitalen Video-Unterricht aus. Eine echte Entscheidungsfreiheit wird damit ad absurdum geführt und der Nährboden für neue pädagogische und soziale Konflikte geschaffen.
„Der Einsatz von digitalen Kommunikations-Tools an Schulen ist gut und richtig“, erklärt VNC-Geschäftsführerin und -Verwaltungsrätin Andrea Wörrlein. „Dass jedoch die bayerische Staatsregierung vorhandene europäische Angebote und Open-Source-Lösungen mittelständischer Unternehmen ausschließt und stattdessen einseitig das sicherheitstechnisch fragwürdige Closed-Source-Produkt eines amerikanischen IT-Giganten einführt, widerspricht sowohl datenschutzrechtlich als auch wirtschaftspolitisch vernünftigen Grundsätzen.“
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Die VNC – Virtual Network Consult AG mit Sitz in der Schweiz, Deutschland und Indien ist ein führender Entwickler von Open-Source-basierten Unternehmensanwendungen und positioniert sich als offene und sichere Alternative zu den etablierten US-Softwaregiganten. Die Organisation mit einer weltumspannenden Open-Source-Entwicklergemeinde hat mit VNClagoon eine integrierte Produktsuite für Unternehmen geschaffen, die sich durch hohe Sicherheit, State-of-the-Art-Technologie und geringe TCO auszeichnet. Zu den Kunden von VNC gehören Systemintegratoren und Telcos sowie Großunternehmen und Institutionen. Weitere Informationen: https://vnclagoon.com
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Datum: 28.05.2020 - 16:55 Uhr
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