Was macht eine gute Rechtsschutzversicherung aus - Vereinbarungen und Klauseln
Eine gute Rechtsschutzversicherung ist heutzutage sehr wichtig. Viele Vereinbarungen sind Gegenstand einer Rechtsschutzversicherung.
Welche Dinge sollte eine gute Rechtsschutzversicherung beinhalten, damit man den optimalen Schutz im Streitfall hat?
Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html
Wenn man bereits eine Rechtsschutzversicherung hat, ist es wichtig, dass der gewählte Tarif nicht bei jeder Bedingungsverbesserung auch automatisch im Beitrag steigt. Für den bestehenden Vertrag sollten beitragsneutrale Verbesserungen auch automatisch greifen. Man spricht hier von einer so genannten Innovationsklausel.
Manchmal kommt es ziemliche dick: Mehrere Schadensfälle im Laufe der Jahre: was sagt die Rechtsschutzversicherung dazu? Kann der Versicherungsschutz einseitig durch die Versicherungsgesellschaft gekündigt werden? Im Regelfall beinhalten die Bedingungen zur Rechtsschutzversicherung eine Kündigungsklausel. Dadurch kann der Versicherer einen Vertrag erst dann kündigen, wenn es zu zwei Schadensfällen innerhalb eines Jahres kommt.
Bei den meisten Sachversicherungen ist es üblich, dass ein Versicherungsnehmer seinen Vertrag nach einem Schaden außerordentlich kündigen kann. Dieses greift auch bei der Rechtsschutzversicherung, denn hier kann der Kunde ebenfalls den Versicherungsschutz bereits nach einem Schaden, also einem Rechtsstreit, kündigen.
In der Post ist ein Brief von der Versicherung. Die nächste Prämienerhöhung wird angekündigt. Dieses kann geschehen, wenn es in einer bestimmten Sparte, z. B. Hausrat oder Haftpflicht zu einer erhöhten Schadensquote kommt. Auch die Rechtsschutzversicherung ist davon betroffen. Aber die Versicherer können in die Bedingungen eine Klausel einbringen, nach der für einen bestimmten Zeitraum eine Beitragsanpassung ausgeschlossen wird.
Der Rechtsstreit ist eingetreten und der Gang zum Rechtsanwalt ist unvermeidlich - man fühlt sich schließlich im Recht. Doch nach der Schilderung des Schadens lehnt die Rechtsschutzversicherung die Übernahme der Kosten für den Rechtsstreit ab. Ärgerlich für den Kunden, denn vermutlich muss er nun selber in die Tasche greifen. Der Versicherungsnehmer kann aber ein Schiedsgutachterverfahren anstrengen. Von der zuständigen Rechtsanwaltskammer wird ein neutraler Anwalt beauftragt, der nun die Streitfrage neu beurteilen muss. Kommt er in Bezug auf die Erfolgsaussichten zu einem anderen Ergebnis, so ist diese Einschätzung für die Rechtsschutzversicherung bindend.
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Datum: 24.03.2010 - 17:01 Uhr
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