Wärmedämmung bei älteren Gebäuden – darauf müssen die Besitzer besonders achten
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
„Wärmedämmung an älteren Gebäuden ist eine Pflicht und muss entsprechend vom Hausbesitzer durchgeführte werden. Wer sich dagegen sträubt, muss auch hier mit Bußgeldern von mehreren tausend Euro rechnen“, erklärt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. „Bei der Sanierung kommt es im Wesentlichen auf drei Dinge an: Dämmung, Warmwasser- und Heizungsrohre, Brenntechnik (Heizkessel) und Dämmung der obersten Geschossdecke“, so Jürgen Buck weiter.
Eine Wärmedämmung ist aus Umweltschutzgründen unerlässlich, jedoch spart sie dem Besitzer durchaus bares Geld. Und wer sein Haus gut dämmt, spart Energiekosten in nicht unerheblicher Höhe. Ist dann noch der Heizkessel auf dem neuesten Stand, steigert dies den Wert der Immobilie zusätzlich zu den eingesparten Energiekosten.
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Datum: 07.07.2020 - 11:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1828801
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Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 07.07.2020
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