Anlasslose Datenspeicherung auch im Arbeitsverhältnis tabu

Anlasslose Datenspeicherung auch im Arbeitsverhältnis tabu

ID: 183107

Fachzeitschrift"Computer und Arbeit"mit aktuellem Kommentar von Prof. Wedde zur"Vorratsdatenentscheidung"des Bundesverfassungsgerichts



(firmenpresse) - (Frankfurt). - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 zur Zulässigkeit der staatlichen Vorratsdatenspeicherung hat aus Sicht von Prof. Dr. Peter Wedde auch unmittelbare Auswirkungen auf den Arbeitnehmerdatenschutz. In einem aktuellen Kommentar für die Aprilausgabe der Fachzeitschrift "Computer und Arbeit" folgert der anerkannte Datenschutzexperte, dass sich aus dem Urteil "auch für das Arbeitsleben die Feststellung ableitet, dass hier die anlasslose Vorratsdatenspeicherung unterbleiben muss". Damit wären die Auswirkungen der aktuellen Entscheidung noch deutlich größer als bereits erwartet und würden die Diskussion um den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern erneut verschärfen.

Darüber hinaus hebt Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft und seit 2009 Direktor der Europäischen Akademie der Arbeit, Frankfurt, in seinem Kommentar hervor, dass Daten, die einer besonderen Vertrauensbeziehung unterliegen, in herausragender Weise vor einer Vorratsdatenspeicherung geschützt werden müssen. Damit mache das Bundesverfassungsgericht klar, "dass insbesondere die Kommunikationsdaten von Ärzten, Psychologen, Rechtsanwälten, Journalisten und vergleichbar schutzbedürftiger Personen von einer vorsorglichen Speicherung auszuschließen sind".

Der vollständige Kommentar von Prof. Dr. Peter Wedde erscheint am 15. April 2010 in "Computer und Arbeit". Die Fachzeitschrift aus dem Bund-Verlag bietet speziell auf Betriebs- und Personalräte zugeschnittenes EDV-Anwenderwissen. Einsatzgebiete und Gefahrenpotenziale von Informations- und Kommunikationstechniken werden verständlich erklärt und unter technischen, rechtlichen und datenschützerischen Gesichtspunkten analysiert. Praxisbeispiele sowie Musterbetriebs- und Dienstvereinbarungen bieten konkrete Hilfen zur Erarbeitung eigener Lösungen in Betrieb und Verwaltung.



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Datum: 25.03.2010 - 10:01 Uhr
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