Anlasslose Datenspeicherung auch im Arbeitsverhältnis tabu
ID: 183107
Fachzeitschrift"Computer und Arbeit"mit aktuellem Kommentar von Prof. Wedde zur"Vorratsdatenentscheidung"des Bundesverfassungsgerichts
Darüber hinaus hebt Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft und seit 2009 Direktor der Europäischen Akademie der Arbeit, Frankfurt, in seinem Kommentar hervor, dass Daten, die einer besonderen Vertrauensbeziehung unterliegen, in herausragender Weise vor einer Vorratsdatenspeicherung geschützt werden müssen. Damit mache das Bundesverfassungsgericht klar, "dass insbesondere die Kommunikationsdaten von Ärzten, Psychologen, Rechtsanwälten, Journalisten und vergleichbar schutzbedürftiger Personen von einer vorsorglichen Speicherung auszuschließen sind".
Der vollständige Kommentar von Prof. Dr. Peter Wedde erscheint am 15. April 2010 in "Computer und Arbeit". Die Fachzeitschrift aus dem Bund-Verlag bietet speziell auf Betriebs- und Personalräte zugeschnittenes EDV-Anwenderwissen. Einsatzgebiete und Gefahrenpotenziale von Informations- und Kommunikationstechniken werden verständlich erklärt und unter technischen, rechtlichen und datenschützerischen Gesichtspunkten analysiert. Praxisbeispiele sowie Musterbetriebs- und Dienstvereinbarungen bieten konkrete Hilfen zur Erarbeitung eigener Lösungen in Betrieb und Verwaltung.
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Der Bund-Verlag, Frankfurt, bietet kompetent und verständlich aufbereitete Fachinformationen zum Arbeits- und Sozialrecht.
Betriebs- und Personalräte, Schwerbehinderten- und JAV-Vertreter, Gewerkschafter, Rechtsanwälte und Richter finden hier die Materialien, die sie für ihre Arbeit brauchen: Handbücher und Kommentare, Ratgeber, Fachzeitschriften, Software und Datenbanken - online und auf CD-ROM.
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Datum: 25.03.2010 - 10:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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Politik & Gesellschaft
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