Merkmale der Pferdehaftpflichtversicherung - Arten von Schäden

Merkmale der Pferdehaftpflichtversicherung - Arten von Schäden

ID: 183158

Pferde sind beliebte Reit- und Sporttiere und erfreuen sich großer Beliebtheit. Für sie muss separat die Pferdehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.



(firmenpresse) - Die Pferdehaftpflichtversicherung soll den Pferdehalter vor hohen Schadensersatzforderungen schützen. Ihre Aufgabe ist es, Schäden zu prüfen, Schäden zu regulieren oder auch Schadensersatzforderungen, soweit sie nicht gerechtfertigt sind, abzuwehren.

Die Pferdehaftpflichtversicherung sollte grundsätzlich für die drei wesentlichen Schadensarten geraden stehen. Das sind Personenschäden, Schäden an Gegenständen und Vermögensschäden. In diesem Bereich werden teilweise schon bis zu 15 Mio. Euro Deckungssumme angeboten.

Informationen zur Pferdehaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdehaftpflichtversicherung.html

Mietsachschäden sind längst nicht Bestandteil jeder Versicherung. Dabei ist dieser Deckungsbereich sehr sinnvoll, etwa wenn ein Pferd in der gemieteten Box scheut und dabei ein Wand oder das Tor beschädigt. Nicht unbedingt immer ein großer Schaden, aber dennoch ärgerlich, wenn dieser aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss.

Nicht jeder Pferdehalter verfügt über einen eigenen Pferdeanhänger. Oftmals ist dieses nicht notwendig, da das Pferd nur selten von der Weide abgeholt und zu einem anderen Ziel gefahren wird. Doch wenn es einmal sein muss, kann sich auch schon mal einen Pferdeanhänger leihen. Besteht über die Pferdehaftpflichtversicherung auch hierfür Versicherungsschutz? Manche Gesellschaften versichern Schäden an gemieteten Anhängern mit bis zu 5.000 Euro. Eigentlich gerade ausreichend, wenn durch das Pferd ein erheblicher Schaden am Fahrzeug verursacht wird.

Je nach Tarif kann in der Pferdehaftpflichtversicherung eine Selbstbeteiligung anfallen. Diese beträgt bis zu 150 Euro im Schadensfall. Im Regelfall gestalten sich Tarife mit einer Selbstbeteiligung vom Beitrag aber auch etwas günstiger.

Wenn es zu einem Mietsachschaden an Stallungen, Weiden und Reithallen kommt, wird, sofern diese im Versicherungsschutz integriert sind, in jedem Fall eine Selbstbeteiligung fällig, denn diese Schäden treten häufig auf und fallen auf der anderen Seite nicht so sehr ins Gewicht. Grundsätzlich wird mit einer Selbstbeteiligung an das Verantwortungsbewusstsein der Pferdehalter appelliert. Denn einen kleinen Schaden kann man auch mal selber finanziell verkraften. Sonst würden die Prämien für die Pferdehaftpflichtversicherung ins Unendliche schießen.



Bildquelle: Hanspeter Bollinger, www.pixelio.de
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