THOMAE: Binationale Scheidung oh je, private Rechtswahl ok!
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THOMAE: Binationale Scheidung oh je, private Rechtswahl ok!
Bei binationalen Ehen muss frühzeitig klar sein, nach welchem Recht eine eventuelle Scheidung vonstatten geht. Der bisherige Wettlauf zwischen Eheleuten aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten um das anzuwendende Scheidungsrecht muss beendet werden. Regelungen, die den ohnehin schon schwierigen Prozess einer Scheidung rechtlich vereinfachen, sind zu begrüßen. Eheleute sollten gemeinsam festlegen können, welches Recht zur Anwendung kommen soll. Dies ist nach deutschem Recht bislang nicht möglich.
Der nun von der EU-Kommission gemachte Vorschlag würde eine gemeinsame Entscheidung der Eheleute ermöglichen. Dabei darf es jedoch nicht zu einer Harmonisierung des europäischen Scheidungsrechts durch die Hintertür kommen.
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Datum: 25.03.2010 - 22:47 Uhr
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