Bundesrat will Missbrauch in Zeitarbeitsbranche verhindern
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Bundesrat will Missbrauch in Zeitarbeitsbranche verhindern
Die geltenden gesetzlichen Regelungen könnten nicht ausschließen, dass in der Zeitarbeit unerwünschte Entwicklungen - wie zum Beispiel im Fall Schlecker - entstehen. Diese würden der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers zuwiderlaufen, flexible Möglichkeiten für die Arbeitgeber in Ausnahmefällen zu schaffen.
Der Bundesrat bekennt sich jedoch klar zur Zeitarbeit, die betriebliche Auftragsspitzen abfängt oder im Falle von Urlaub und Krankheit Vertretungen bereitstellt. Die Nutzung des Instruments der Zeitarbeit zum Ersatz von "Stammbelegschaften" lehnt der Bundesrat hingegen ab.
Entschließung des Bundesrates gegen die Verdrängung oder Ersetzung von Stammbelegschaften durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern
Drucksache 62/10 (Beschluss)
Bundesrat
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Datum: 26.03.2010 - 20:17 Uhr
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