Untervermietung und Versicherungsschutz – günstige Wohnung auch für Studierende
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
„Bei einer Untervermietung sollte der Vermieter auf jeden Fall einen Blick auf die Versicherungen des Mieters werfen. Gerade eine Privathaftpflichtversicherung sollte dieser besitzen, damit im Fall der Fälle auch Mietschäden abgedeckt sind“, empfiehlt GVI-Vorstand Jürgen Buck. „Zu prüfen ist auch, ob über die Privathaftpflichtversicherung zum Beispiel „Gefälligkeiten“ oder „Schlüsselverlust“, z.B. bei einer teuren Schließanlage mitversichert sind“.
Bei einer Untervermietung sollte der Untermieter also mindestens eine geeignete Privathaftpflichtversicherung und - falls teure Gegenstände oder ein großer Hausrat vorliegen - eine Hausratversicherung besitzen, um bei Schäden an oder in der Wohnung auf diese Versicherungen zurückgreifen zu können, so Jürgen Buck.
Gerade bei Wohngemeinschaften sollte sich der Mieter bewusst sein, welche Rechtstellung er gegenüber dem Vermieter einnimmt. Dazu gibt es drei unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten. Manche sind eher vorteilhaft für die WG-Bewohner, andere für den Vermieter.
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Datum: 01.10.2020 - 10:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1848466
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Kontakt-Informationen:
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Stadt:
Heilbronn
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Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 01.10.2020
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