Praxiskauf: Augen auf beim Kauf einer Arztpraxis
ID: 1849235
Die Zulassung zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung berechtigt und verpflichtet einen Arzt, gesetzlich krankenversicherte Patienten zu behandeln. Beim Erwerb einer Praxis wir in der Regel auch ein Kaufpreis für den vorhandenen Praxiswert bezahlt. Der Praxiswert kann vom Käufer abgeschrieben werden. Bei einer Einzelpraxis beträgt die Nutzungsdauer etwa fünf Jahre. Bei einer Gemeinschaftspraxis sieben bis zehn Jahre.
Der BFH hat bestätigt, dass zwischen dem Erwerb des Betriebs einer Vertragsarztpraxis als Sachgesamtheit mit allen materiellen Wirtschaftsgütern und einem Praxiswert einerseits und dem Sonderfall des Erwerbs nur des immateriellen Wirtschaftsguts des mit einer Vertragsarztzulassung verbunden wirtschaftlichen Vorteils andererseits zu unterscheiden sei. Die Zulassungsbeschränkungen für Zahnärzte sind mit Wirkung zum 01.04.2007 weggefallen.
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Datum: 02.10.2020 - 16:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1849235
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Birgit Brandl
Stadt:
München
Kategorie:
Existenzgründung
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 02.10.2020
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