Die häufigsten Fehler bei Betriebskostenabrechnungen - meineimmobilie.de bietet Hilfe

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ID: 185008
(firmenpresse) - Betriebskostenabrechnungen stellen jedes Jahr aufs Neue das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter auf die Probe. Das Portal für Vermieter und Immobilienbesitzer meineimmobilie.de erklärt, was man bei Erstellung der Abrechnung beachten muss und wie man Fehler vermeiden kann.

"Vermieter begehen bei ihrer Abrechnung meist die gleichen, noch dazu vermeidbaren Fehler", erklärt Heidi Schnurr, Chefredakteurin von meineimmobilie.de. Der deutsche Mieterbund geht sogar davon aus, dass jede zweite Betriebskostenabrechnung falsch ist. Auch die Umlage der Betriebskosten sorgt häufig für Probleme. Was genau der Vermieter umlegen darf, richtet sich in erster Linie nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Meistens enthält dieser bereits eine Betriebskostenaufstellung mit allen umlegbaren Nebenkosten.

Auch beim Umlageschlüssel ist Sorgfalt geboten. Der Vermieter muss sich exakt an den Umlageschlüssel halten, der im Mietvertrag vereinbart wurde. Steht dort nichts bzw. können die Kosten nicht nach einem exakten Verbrauch abgerechnet werden, muss der Wohnungsvermieter die Kosten nach der Wohnfläche umlegen.

Außerdem gibt es sieben Punkte, die in jede Betriebskosten-Abrechnung gehören. Fehlt auch nur einer dieser Punkte, kann der Mieter auf eine neue Abrechnung bestehen. Da die neue Abrechnung bis spätestens zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums im Briefkasten des Mieters liegen muss, spielen clevere Mieter auf Zeit und warten mit ihrer Rüge so lange, bis die Abrechnungsfrist bereits verstrichen ist.
Ist die Abrechnung korrekt, muss der Mieter eine Nachzahlung zu Beginn des übernächsten Monats, nachdem er die Abrechnung erhalten hat, bezahlen. Sollte er diese Zahlungsfrist überschreiten, kann der Vermieter Verzugszinsen fordern.

Bezüglich der Betriebskosten kommt es immer wieder zu unschönen Auseinandersetzungen und Problemen. Daher stellt meineimmobilie.de allen Vermietern und Immobilienbesitzern ein aktualisiertes 383 Begriffe starkes Betriebskosten-Lexikon zur Verfügung, das alle wichtigen Informationen rund um die korrekte Betriebskostenabrechnung beinhaltet.



So ist der Vermieter mit Unterstützung des Haufe Immobilienportals bestens für die diesjährige Betriebskostenabrechnung gerüstet.
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Datum: 30.03.2010 - 17:01 Uhr
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