Insolvenzantragspflicht wieder aktiv: Finanzierung von Sanierungen rückt in den Fokus
Die unter Experten umstrittene Aussetzung der Insolvenzantragspflicht endete am 30. September - zumindest teilweise.
Weiterentwicklung des Sanierungsrechts
Es gab dieser Tage eine weitere wichtige Nachricht aus dem Sanierungs- und Insolvenzbereich. So hat das BMJV einen Referentenentwurf für ein Gesetz vorgelegt, das die bisherige Rechtspraxis reformieren wird. Das "Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts" soll bereits Anfang 2021 inkraft treten. "Nachdem die EU-Richtlinie zu den präventiven Restrukturierungsrahmen schon eine Weile ihrer Umsetzung in deutsches Recht harrt, kam der jetzt vorgelegte Entwurf für viele doch überraschend. Wird dieses Gesetz so umgesetzt, dann wird sich die Restrukturierungspraxis wohl stark wandeln und eine vorinsolvenzliche Sanierung für mehr Unternehmer eine gangbare Option werden", erwartet von der Goltz. Der Entwurf sieht unter anderem die Möglichkeit zur Entwicklung eines Restrukturierungsplans und dessen Verhandlung mit den Gläubigern komplett in Eigenregie des Unternehmens vor. Die vielleicht wichtigste Neuerung dabei: Es muss nicht mehr der Kompromiss mit jedem einzelnen Gläubiger gesucht werden. Stattdessen werden diese künftig, ähnlich wie im regulären Insolvenzverfahren, in Gruppen vereint. Es sollen dem Referentenenturf zufolge dann nur noch 75 Prozent der Gruppenmitglieder und insgesamt eine Mehrheit der Gläubigergruppen zustimmen müssen, damit ein Restrukturierungsplan als angenommen gilt. Das würde die Aussicht auf dessen Umsetzung deutlich erhöhen - denn momentan können schon einzelne Gläubiger sämtliche Sanierunsbemühungen kippen. Die Gerichte sollen in diesen neuen Restrukturierungsverfahren nur optional eine Rolle spielen, etwa zur Abstützung des Sanierungsplans, bei Streitigkeiten mit Gläubigern oder um das Unternehmen im Restrukturierungsprozess bei Bedarf vor Vollstreckungsmaßnahmen zu schützen. Doch trotz aller zu erwartenden Möglichkeiten: Ein Kernthema solcher Restrukturierungspläne wird wohl auch künftig die entsprechende Finanzierung sein.
Wie sollen Sanierungspläne finanziert werden?
Egal, ob sich ein Unternehmen auf ein Insolvenzverfahren einstellen muss, oder eine kriselnde Firma sich vorausschauend restrukturieren möchte: Mit alternativen Finanzierungsansätzen wie Sale & Lease Back oder Asset Based Credit können auch in Sondersituationen Mittel freigemacht werden. "Besitzt ein Unternehmen viele Maschinen, dann ist Sale & Lease Back nicht selten als Krisenfinanzierung prädestiniert. Denn hier wird im Rahmen einer reinen Innenfinanzierung frische Liquidität erzeugt - zudem können oftmals stille Reserven gehoben werden. Dazu verkauft das Unternehmen seinen werthaltigen Maschinenpark und least ihn direkt im Anschluss zur lückenlosen Weiternutzung wieder zurück", erklärt Finanzierungsexperte von der Goltz. Der Vorteil in einer Insolvenz oder präventiven Restrukturierung: Sale & Lease Back fokussiere sich auf den Wert der Objekte und sei dadurch bonitäts- und bankenunabhängig. Außerdem spare das Modell durch seinen effektiven Finanzierungsprozess Zeit. Doch der "Rückmietverkauf" ist nicht die einzige Option in Sondersituationen: "Natürlich besitzt nicht jedes Unternehmen einen großen Bestand an Maschinen. Mittelständische Händler verfügen aber regelmäßig über ein umfassendes Warenlager. Über das Modell "Asset Based Credit" können die marktgängigen Handelsgüter bzw. Fertigwaren aus einem solchen Lager zur Besicherung eines Spezialkredites verwendet werden. Und dieser kann unter anderem auch dazu dienen, Restrukturierungsmaßnahmen zu finanzieren", so von der Goltz.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Kurzprofil Maturus Finance GmbH
Die Maturus Finance GmbH ist eine bankenunabhängige Finanzierungsgesellschaft und bietet innovative Wege der Unternehmensfinanzierung. Der Finanzdienstleister ist Ansprechpartner für mittelständische Produktionsbetriebe und Händler, die im Rahmen ihrer aktuellen Finanzierungsstruktur Alternativen zu bestehenden Bankverbindungen suchen und ihren unternehmerischen Spielraum erweitern wollen. Finanzierungslösungen werden ab einem Volumen von 250 TEUR bis 15 Millionen EUR angeboten, in Einzelfällen auch darüber hinaus. Dies korrespondiert in der Regel mit Umsatzgrößen der Unternehmen von circa 5 Millionen bis 200 Millionen EUR. Die Maturus Finance GmbH hat ihren Hauptsitz in Hamburg, Deutschland, und ist seit 2015 auch in Österreich vertreten.
Bildquelle: iStock
Wiener Straße 98, 01219 Dresden
Datum: 19.10.2020 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1853017
Anzahl Zeichen: 4952
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ina Jahn
Stadt:
Hamburg
Telefon: 0351 4375535
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 580 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Insolvenzantragspflicht wieder aktiv: Finanzierung von Sanierungen rückt in den Fokus"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Maturus Finance GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).