Grundschuld versus Hypothek
Pressemitteilung OTTO STÖBEN 30.10.2020
Tipps vom Immobilienprofi
Rund um Haus- und Grundeigentum gibt es eine Vielzahl komplizierter Sachverhalte, Regelungen und Entwicklungen, die es dem Laien nicht gerade einfach machen, immer die richtige Entscheidung zu treffen. In loser Folge geben Ihnen die Fachleute von OTTO STÖBEN unter der Rubrik „Tipps vom Immobilienprofi“ Hinweise, die Sie umfassend zu einem bestimmten Immobilienthema informieren.

(firmenpresse) - Die wenigsten Bauherren können ihre geplante Immobilie komplett durch Eigenkapital finanzieren. In der Regel wird zur Finanzierung eine Unterstützung bei der Bank beantragt, welche im Gegenzug eine Sicherheit zu dem geliehenen Geld verlangt. Zur Absicherung erhält das Kreditinstitut für seine Dienstleistung einen Eintrag im Grundbuch des entsprechenden Grundstücks und kann die Immobilie verwerten, sollte der Kreditnehmer die Raten des Darlehens nicht mehr bedienen können.
Früher wurde die Finanzierung einer Immobilie in der Regel per Hypothek abgesichert. Ebenso wie die Grundschuld wird sie in das Grundbuch eingetragen. Die Hypothek ist immer an ein Darlehen gebunden und reduziert sich mit jeder Zahlung, bis sie vollständig getilgt ist und dann aus dem Grundbuch gelöscht wird.
Im Gegenzug zur Hypothek existiert die Grundschuld vollkommen unabhängig vom Darlehen, sie sinkt und erlischt auch nicht während und nach der Tilgung. Sie bleibt weiterhin im Grundbuch bestehen. Im Gegensatz zur Hypothek bleibt es hier dem Immobilieneigentümer überlassen, ob der die Grundschuld löschen lässt oder nicht.
Die Eintragung einer Grundschuld hat den Vorteil, dass sie immer wieder erneut als Sicherheit für weitere Darlehen eingesetzt werden kann. Auch ist die Grundschuld flexibler, weil sie bei einem neuen Darlehensgeber problemlos auf diesen übertragen werden kann, so dass teure Notargebühren und die Eintragungsgebühren beim Grundbuchamt entfallen.
Landläufig wird heutzutage immer noch von einem Hypothekendarlehen gesprochen. Da die Banken inzwischen aber fast nur noch Grundschulden für die Gewährung eines Darlehens akzeptieren, wäre der Begriff des Grundschulddarlehens zutreffender.
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Datum: 30.10.2020 - 10:28 Uhr
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