Entgelt für Nachtdienst bei der Polizei
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Entgelt für Nachtdienst bei der Polizei
Verdoppelung der Stundensätze für den Nachtdienst bei der Polizei - Innenminister Joachim Herrmann: "Polizei sorgt rund um die Uhr für Sicherheit ? anspruchsvolle Arbeit wird zurecht mit deutlicher Anhebung der Stundensätze gewürdigt"
Innenminister Joachim Herrmann hat sich in einem Spitzengespräch mit Finanzminister Georg Fahrenschon auf eine Verdoppelung der Stundensätze für den Nachtdienst bei der Polizei geeinigt. Diese soll zum 1. Januar 2011 wirksam werden. Herrmann: "Bayerns Polizisten sorgen rund um die Uhr hervorragend für die Sicherheit ihrer Mitbürger. Diese anspruchsvolle Arbeit ist in der Nacht besonders belastend. Eine Erhöhung der Stundensätze gerade für den Nachtdienst in der Zeit zwischen 20.00 und 06.00 Uhr war mir daher ein besonders wichtiges Anliegen. Die nun mit meinem Kabinettskollegen Georg Fahrenschon vereinbarte Verdoppelung von derzeit 1,28 Euro auf 2,56 Euro pro Stunde ist für mich eine deutliche Verbesserung".
Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf rund 9 Millionen Euro jährlich, wovon das Bayerische Staatsministerium der Finanzen 5 Millionen Euro trägt. Die restlichen vier Millionen Euro werden aus dem Polizeietat erbracht. Dazu wird gleichzeitig mit der Verdoppelung der Nachtdienstzulage die Wechselschichtzulage für Polizeibeamte von derzeit 51,13 Euro auf 30,68 Euro im Monat gekürzt, das ergibt eine Einsparung von circa 2,6 Millionen Euro. Weitere 1,4 Millionen Euro werden aus dem Etat für Leistungsprämien entnommen. Herrmann: "Da die Wechselschichtzulage steuerpflichtig ist, die Nachtdienstzulage jedoch steuerfrei bleibt, verbessern wir auch auf diese Weise die finanzielle Situation für die Zielgruppe der besonders belasteten Schichtdienstleistenden, die monatlich meist mehr als 30 Nachtdienststunden leisten". Für einen 27jährigen ledigen Polizeioberwachtmeister mit einem Nettogehalt von bisher 2.085 Euro pro Monat ergibt sich daraus bei 32 Nachtstunden eine Erhöhung von 28,64 Euro, also eine zusätzliche Nettogehaltserhöhung von 1,35 Prozent.
Das zukunftsweisende Gesetzpaket zum Neuen Dienstrecht in Bayern befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren und soll zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Mit der Förderalismusreform I sind die Gesetzgebungskompetenzen für das Dienstrecht mit Ausnahme der grundlegenden Statusrechte und -pflichten vollständig auf die Länder über gegangen. Damit können Bund und Länder künftig das Laufbahnrecht, die Besoldung und die Versorgung der Beamten für ihren jeweiligen Bereich eigenständig regeln. In diesem Rahmen werden auch die Erschwerniszulage neu geregelt.
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Datum: 31.03.2010 - 23:47 Uhr
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