Aufgrund Corona Kündigung erhalten?
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Wir beraten Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben.
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Der Arbeitgeber kann u.a. wegen der Betriebsstilllegung oder aus anderen Gründen zu einer Kündigung seiner Arbeitnehmer gezwungen sein, aber auch aus anderen Gründen. Dabei ist nicht jede Kündigung eines Klein- oder Großbetriebes rechtmäßig.
Zu bedenken sind beispielsweise auch eine Sozialauswahl, eine mögliche andere Beschäftigungsmöglichkeit in dem Betrieb, Homeoffice, Kurzarbeitergeld u.s.w.
Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, können wir Sie beraten. Auch bei möglichen Problemen mit dem Jobcenter.
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Wenn Sie ein Beratungsgespräch wünschen, können Sie sich gerne auch an die hiesige Kanzlei wenden, die zu dieser Thematik bundesweit berät.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen bitten wir zunächst per E-Mail Kontakt zu uns aufzunehmen, sollten Sie eine Beratung wünschen: Rechtsanwaltskanzlei Kienert: recht(at)service-rakienert.de
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Datum: 07.11.2020 - 10:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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"Aufgrund Corona Kündigung erhalten?"
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