Geändertes Datenschutzrecht: Neue Pflichten für Unternehmen
Berlin/Kleve, 1. April 2010. Heute treten die nächsten Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Es handelt sich dabei um die „Datenschutz-Novelle I“, die bereits im Mai vergangenen Jahres vom Bundestag verabschiedet wurde und nun geltendes Recht wird. Nicht nur für Auskunfteien wie beispielsweise die Schufa ergeben sich daraus neue Pflichten. Grundsätzlich kommen auf jedes deutsche Unternehmen neue Herausforderungen zu, betont der Arbeitskreis Datenschutz des Verein für Credit Management (VfCM) e.V. Zu deren Unterstützung hat er die Mindestanforderungen an den Datenschutz im Credit Management (MaDiC) definiert – in einem Leitfaden mit 106 Anforderungen für den erfolgreichen Umgang mit den Themen Datenverwendung und Datensicherheit.

(firmenpresse) - Rechtsanwältin Stephanie Iraschko-Luscher, stellvertretende Vorsitzende des VfCM-Arbeitskreises Datenschutz: „Für Unternehmen gelten neue Regeln, ab wann die Information darüber, dass ein Kunde angemahnt worden ist, an die Auskunfteien übermittelt werden darf. Darüber hinaus müssen die Unternehmen ihren Kunden auf Nachfrage Auskunft darüber erteilen, wie sie deren Zahlungsfähigkeit bewerten, d.h. welchen aktuellen Score-Wert sie über sie gespeichert haben und was dieser genau aussagt.“ Dies habe in verständlicher Sprache, zeitnah, unentgeltlich und schriftlich zu erfolgen, erläutert Iraschko-Luscher weiter.
Das bedeutet für Unternehmen einen erhöhten Arbeitsaufwand. Erteilen sie die entsprechenden Auskünfte nicht oder nicht schnell genug, droht ein Bußgeld. Zudem könnten die neuen Regeln nach Ansicht des Arbeitskreises gestiegene Zahlungsausfallrisiken zur Folge haben. „Zumindest dann, wenn dringend benötigte Informati-onen über die Zahlungsfähigkeit von Kunden nicht mehr wie bisher im erforderlichen Maße verfügbar wären. Es aber wird einige Zeit dauern, bis sich die Auswirkungen des Gesetzes zeigen“, ist Iraschko-Luscher überzeugt. Um Fehler im Umgang mit dem geänderten Gesetz zu vermeiden empfiehlt sie Unternehmen die grundlegende Überprüfung ihrer Prozesse anhand der MaDiC.
Weitere Informationen und Kontakt unter www.credit-manager.de.
Themen in dieser Pressemitteilung:
datenschutz
datenschutzrecht
bundesdatenschutzgesetz
vfcm
credi-management
unternehmen
datenschutznovelle
verein-fuer-credit-management
gesetzesaenderung
bdsg
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Verein für Credit Management e.V. wurde 2002 gegründet. Ziel des Vereins ist es, das unternehmerische Credit Management in Deutschland zu professionalisieren. Zu diesem Zweck will er die Berufsbilder Credit Manager und Credit Controller in Deutschland etablieren. Er forciert mit seinen Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft die Aus- und Weiterbildung entsprechender Experten. Zu den bundesweit über 800 Mitgliedern des Vereins zählen renommierte Unternehmen wie BayWa, Knorr Bremse, Sony, Continental, TNT Express und Total Deutschland sowie die führenden Dienstleister im Kreditversicherungsgeschäft. Die Mitglieder repräsentieren einen Jahresumsatz von knapp 600 Milliarden Euro und etwa 900.000 Arbeitsplätze.
Kontakt:
Verein für Credit Management
Siemensstraße 31
47533 Kleve
Tel: 02821 – 77 57 85
E-Mail: sekretariat(at)credit-manager.de
Mediamixx GmbH
Alf Buddenberg
Tiergartenstraße 64
47533 Kleve
Tel.: 02821 – 711 56 13
E-Mail: alf.buddenberg(at)mediamixx.net
Datum: 01.04.2010 - 12:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 185809
Anzahl Zeichen: 2164
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 487 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Geändertes Datenschutzrecht: Neue Pflichten für Unternehmen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Verein für Credit Management (VfCM) e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).