Rauchmelderpflicht - Änderungen ab Jan. 2021
Rauchmelderpflicht ab 2021

(firmenpresse) -
Die Rauchmelderpflicht gilt auch in privatem Wohnraum bundesweit. Die jeweiligen Landesbauordnungen, der einzelnen Bundesländer, regeln weitere Details zu den Terminen und Fristen, sowie zur Rauchmelder-Installation und Wartung.
Rauchmelderpflicht besteht in allen 16 Bundesländern bei Neu- und Umbauten. Für Bestandsbauten gibt es in 15 von 16 Bundesländer eine Rauchmelderpflicht. Alleine Sachsen hat keine Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten ausgerufen.
Wer ist gemäß Rauchmelderpflicht für die Rauchmelder-Installation verantwortlich?
In allen 16 Bundesländern ist nach den jeweiligen Landesbauordnungen immer der Vermieter bzw. der Eigentümer für eine fachgerechte Installation der Rauchwarnmelder verpflichtet.
Wo sollen Rauchmelder installiert werden?
Rauchmelderpflicht besteht für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege gelten. Diese Zimmer müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. In den Bundesländern Berlin und Brandenburg besteht auch für das Wohnzimmer eine Rauchmelderpflicht. Die Landesbauordnung von Baden-Württemberg besagt zudem, dass Rauchwarnmelder in allen Räumen installiert sein müssen, in denen Menschen bestimmungsmäßig schlafen.
Wer ist für die Rauchmelder-Wartung zuständig?
In 9 von 16 Bundesländer sind die Mieter für die Wartung und Prüfung der Rauchmelder verantwortlich. In den übrigen Ländern besteht für die Eigentümer eine Wartungspflicht.
Rauchmelderpflicht in der Tabellenübersicht nach Bundesländern (auf unserer Webseite).
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Datum: 07.12.2020 - 20:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1866037
Anzahl Zeichen: 2039
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: V.Wirtz
Stadt:
Medebach
Telefon: +4929817299
Kategorie:
Haus & Garten
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 07.12.2020
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