Studium ohne Abitur: Neue Verordnung vereinfacht Hochschulzugang für Meister und beruflich Qualifizierte
ID: 187163
Studium ohne Abitur: Neue Verordnung vereinfacht Hochschulzugang für Meister und beruflich Qualifizierte
Das Innovationsministerium hat den Hochschulzugang für Bewerber ohne Abitur oder Fachhochschulreife vereinfacht. Studieninteressierte mit einem Meisterbrief oder Berufserfahrung erhalten mehr Möglichkeiten als bisher, ein Studium an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen aufzunehmen. Die Verordnung ist ab sofort gültig, so dass beruflich Qualifizierte sich bereits für das kommende Wintersemester nach den neuen Zugangsregeln bewerben können. Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart sagte: "Wir schaffen neue Aufstiegschancen und steigern die Durchlässigkeit unseres Bildungssystems. Soziale Mobilität ist eine der Schlüsselfragen in einer modernen Gesellschaft."
Mit der Neuregelung wird der Übergang von der beruflichen zur akademischen Bildung erheblich erleichtert: Handwerksmeistern steht in Nordrhein-Westfalen ein Studium in allen Fächern und an allen Hochschultypen offen. Bislang war im Rahmen des Meisterstudiums nur ein Studium an Fachhochschulen und in einem berufsnahen Fach möglich. Ebenfalls neu: Studieninteressierte mit Berufsausbildung plus mindestens dreijähriger fachlich entsprechender Berufserfahrung erhalten prüfungsfrei einen fachgebundenen Hochschulzugang. Diese Interessenten sowie auch alle anderen beruflich Qualifizierten können einen fachungebundenen Hochschulzugang erlangen, indem sie einen Eignungstest absolvieren.
Außerdem können die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen beruflich Qualifizierten in Zukunft ein Probestudium anbieten. Dieses Probestudium dauert mindestens zwei und höchstens vier Semester. Die Inhalte werden durch die jeweilige Hochschule festgelegt. Wird das Probestudium erfolgreich absolviert, erhält der Bewerber einen fachungebundenen Hochschulzugang. Gleichzeitig dient das Probestudium dem Bewerber mit Blick auf das Studium zur eigenen Leistungskontrolle.
Alles zu den neuen Regelungen und die neue Verordnung im Wortlaut finden Sie http://www.innovation.nrw.de/studieren_in_nrw/studienstarter/Vom_Beruf_in_die_Hochschule/index.php
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen,
Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf
Telefon: (0211) 896-04
Telefax: (0211) 896-4555
E-Mail: poststelle@miwft.nrw.de
www.miwft.nrw.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 08.04.2010 - 11:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 187163
Anzahl Zeichen: 2738
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 256 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Studium ohne Abitur: Neue Verordnung vereinfacht Hochschulzugang für Meister und beruflich Qualifizierte"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen ( (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).