VBLP begrüßt aktuelle Entscheidung zu Outplacement/Newplacement
Wir freuen uns sehr: Die längst überfällige Entscheidung alle Outplacementleistungen steuerfrei zu stellen wurde endlich bestätigt!
„Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten
für Maßnahmen nach § 82 Absatz 1 und 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder
die der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers dienen.
Steuerfrei sind auch Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur beruflichen Neuorientierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses.
Die Leistungen im Sinne der Sätze 1 und 2 dürfen keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben;“.
Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers sind bereits seit dem 01.01.2019 ausdrücklich steuerfrei. Mit der gesetzlichen Ergänzung in § 3 Nr. 19 EStG wird jetzt rückwirkend zum 01.01.2020 geregelt, dass auch Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder durch ihn veranlasste von einem Dritten durchgeführte Beratung zur beruflichen Neuorientierung (sogenannte "Outplacement"-Beratung, "Newplacement"-Beratung) für ausscheidende Arbeitnehmer steuerfrei sind.
In der Vergangenheit mussten o.g. Zuwendungen als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil deklariert werden. Die Steuerfreiheit bezog sich bisher nur auf Transfermaßnahmen nach § 110/111 SGB III. Nun gilt diese lange diskutierte gesetzliche Reglung endlich auch für die Durchführung von Einzeloutplacementmaßnahmen und stellt somit einen wichtigen Meilenstein rund um faires Trennungsmanagement für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber dar.
Anbei erhalten Sie die offizielle Meldung des BDU https://www.bdu.de/news/outplacementberatung-wird-steuerfrei/
Gern beraten wir Sie ausführlich an unseren Standorten zu diesem und anderen Themen.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über VBLP
VBLP überzeugt seit mehr als 30 Jahren im gesamten deutschsprachigen Raum mit hochkompetenter Newplacement- und Karriereberatung.
Als qualitätsfokussierter Anbieter stellt VBLP darüber hinaus als exklusives Mitglied im Arboraglobal-Netzwerk auch international die verlässliche Newplacementberatung in weiteren 30 Ländern sicher. Gern beraten wir Sie ausführlich zu Themen rund um faires Veränderungs- und Trennungsmanagement.
Einzellösungen, Transferagenturen und -gesellschaften sowie Change sind unsere Kernkompetenz.
Iris Manshusen
Unternehmenskommunikation
VBLP GmbH Unternehmensberatung
Grosse Bleichen 19 | 20354 Hamburg
Tel: 040-2984140-0
E-Mail: Iris.Manshusen(at)vblp.de
Wir geben Ihren Stärken Zukunft
www.vblp-newplacement.de
www.vblp-transfer.de
VBLP GmbH Unternehmensberatung | Amtsgericht München HRB 103825
Geschäftsführer Henrich Abegg
Datum: 15.01.2021 - 10:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1873760
Anzahl Zeichen: 1912
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Iris Manshusen
Stadt:
München
Telefon: 0898931140
Kategorie:
Unternehmensberatung
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 15.01.2021
Diese Pressemitteilung wurde bisher 366 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"VBLP begrüßt aktuelle Entscheidung zu Outplacement/Newplacement"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
VBLP GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).