Krankenkassen passen Zusatzbeitrag an – Kassenwechsel kann sich lohnen und ist einfacher geworden
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Seit 1. Januar 2015 zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 7,3 Prozent vom Bruttoeinkommen (maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4.837,50 Euro monatlich bzw. 58.050 Euro jährlich) als Krankenkassenbeitrag. Die Krankenkasse kann jedoch zusätzlich einen bestimmten Prozentsatz als Zusatzbeitrag erheben, was mittlerweile alle Krankenkassen außer einer durchführen. Die Spanne des Zusatzbeitrags liegt zum 1. Januar 2021 zwischen 0,2 und 2,7 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 1,3 Prozent. Seit 2019 wird auch der Zusatzbeitrag hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.
Seit Jahresbeginn ist der Kassenwechsel deutlich einfacher geworden. So ist die früher erforderliche Kündigung bei der bestehenden Krankenkasse und das umständliche Procedere mit der Weiterleitung der Kündigungsbestätigung entfallen! Jetzt muss nur noch der Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse gestellt werden und diese kümmert sich um die Kündigung der Vorkasse. Zusätzlich muss der Arbeitgeber informiert werden.
Mit einem Kassenwechsel können je nach Einkommen schon allein durch den unterschiedlichen Zusatzbeitrag bis zu rund 700 Euro im Jahr gespart werden. Allerdings erhöht sich dann die persönliche Einkommensteuerzahlung, da auch weniger Sonderausgaben abgezogen werden können. Dadurch fällt die Ersparnis etwas geringer aus. Der Kassenwechsel auf Grund des niedrigen Beitragssatzes muss jedoch nicht immer die beste Lösung sein.
„Wenn der Versicherte ein besonderes Versorgungsangebot wie beispielsweise homöopathische Behandlungen wahrnehmen oder ein attraktives Bonusprogramm nutzen möchte, kann es sich lohnen, trotz höheren Zusatzbeitrags bei der bisherigen Krankenkasse zu bleiben oder eine Krankenkasse mit höherem Zusatzbeitrag zu wählen“, weist Siegfried Karle, Präsident der GVI, hin. „Allerdings bieten bereits manch günstige Krankenkassen schon Sonderleistungen an. Daher sollten die Leistungen der Krankenkassen vor einem Kassenwechsel genau verglichen werden“, empfiehlt Siegfried Karle.
Weitere Informationen zum Thema „Krankenkassen, Zusatzbeitrag mit Tipps zum Kassenwechsel“ und einen Online-Vergleichsrechner steht unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 26.01.2021 - 09:42 Uhr
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 26.01.2021
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