Chemiewaffenübereinkommen: 100. Inspektion in der deutschen chemischen Industrie erfolgreich abgeschlossen
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Chemiewaffenübereinkommen: 100. Inspektion in der deutschen chemischen Industrie erfolgreich abgeschlossen
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Dr. Bernd Pfaffenbach: "In Deutschland werden die Vorgaben des Chemiewaffenübereinkommens sehr ernst genommen. Alle bisher in Deutschland durchgeführten Industrieinspektionen haben die Einhaltung des Übereinkommens bestätigt. Dies ist ein Beleg für die hohe Akzeptanz des Chemiewaffenübereinkommens durch die deutsche chemische Industrie, die das Abkommen trotz zusätzlicher Belastungen von Anfang an unterstützt hat."
Das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) ist ein 1997 in Kraft getretener multilateraler Abrüstungs- und Rüstungskontrollvertrag. Sein Hauptzweck ist die Vernichtung der verbliebenen Chemiewaffenbestände weltweit. Aus Gründen der Transparenz und Vertrauensbildung sieht das CWÜ auch Meldungen und Inspektionen von Chemieunternehmen vor. Betroffen sind Unternehmen, die Chemikalien produzieren, verarbeiten oder verbrauchen, die zur Herstellung von Chemiewaffen missbraucht werden könnten. Mit den routinemäßigen Inspektionen wird überprüft, ob die kontrollierten Chemikalien für verbotene Zwecke verwendet werden. Weltweit haben bereits etwa 1500 Industrieinspektionen stattgefunden. OVCW-Inspektionen in Deutschland werden stets durch ein Expertenteam des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) begleitet, um die Rechte der Bundesrepublik Deutschland und des inspizierten Unternehmens zu wahren.
Staatssekretär Dr. Pfaffenbach: "Das BAFA leistet hervorragende Arbeit bei der Vorbereitung und Begleitung der Inspektionen. Die Zusammenarbeit mit der Industrie und mit den internationalen Inspektorenteams der OVCW funktioniert gut."
Das CWÜ gilt bislang in 188 Staaten (das entspricht 98 Prozent der weltweiten chemischen Industrie) und damit nahezu universal. Als einer der ersten Vertragsstaaten hat die Bundesrepublik Deutschland das CWÜ im Jahr 1994 ratifiziert. Mit dem Ausführungsgesetz vom 2. August 1994 und der Ausführungsverordnung vom 20. November 1996 hat Deutschland das CWÜ in nationales Recht umgesetzt.
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Datum: 09.04.2010 - 16:17 Uhr
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