Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: "Gute Versorgung für jeden herzkranken Menschen im Lan

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: "Gute Versorgung für jeden herzkranken Menschen im Land ist gewährleistet

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Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: "Gute Versorgung für jeden herzkranken Menschen im Land ist gewährleistet"



(pressrelations) - st bei Herzchirurgien gut aufgestellt

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

"Nordrhein-Westfalen verfügt über insgesamt 15 Standorte mit herzchirurgischer Expertise ? damit stehen wir im Bundesvergleich sehr gut da", erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann heute (9. April) in Düsseldorf. Anlässlich der zurzeit öffentlich diskutierten Erweiterung herzchirurgischer Kapazitäten im Raum Essen stellte Laumann die landesweite Situation klar. "Wir planen herzchirurgische Angebote überregional", sagte Laumann.

"Die Inanspruchnahme von Herzchirurgien ist seit 2001 kontinuierlich gesunken", erklärte der Minister. Zwischen den Standorten, insbesondere in benachbarten Bundesländern, gibt es einen regen Austausch. "So, wie sich Patienten aus Nordrhein-Westfalen in anderen Bundesländern behandeln lassen, versorgen unsere hiesigen Kliniken auch zahlreiche herzkranke Menschen aus anderen Regionen Deutschlands", sagte Laumann. "Wichtig ist uns aber immer, dass alle Menschen, die in Nordrhein-Westfalen eine Klinik aufsuchen möchten, dass auch tun können."

Krankenhausträger können Angebote zur stationären Versorgung der Bevölkerung unterbreiten. Die Herzzentrum Essen GmbH unter Leitung ihres Chefarztes, Prof. Dr. Reiner Körfer, möchte auch gesetzlich versicherte Patienten versorgen und hat dazu mit den Landesverbänden der Krankenkassen im Rheinland einen so genannten Versorgungsvertrag geschlossen. Dieser Vertrag muss allerdings genehmigt werden.

"Eine Genehmigung darf aber nur erteilt werden, wenn auch entsprechender Bedarf besteht. Dies wird derzeit geprüft. Eine solche Prüfung ist allerdings aufwändig", erklärte Laumann.

"Notfallbehandlungen gehen Routineeingriffen vor und müssen natürlich ohne Wartezeiten durchgeführt werden", erklärte der Minister. "Aber auch wenn bei Routineeingriffen oder planbaren Operationen Wartezeiten entstehen, müssen wir prüfen, ob sie vertretbar sind oder ob Kapazitäten ausgeweitet werden müssen."



Die Wartezeiten müssen also bewertet werden. Geprüft wird aber beispielsweise auch vorhandenes Zahlenmaterial oder ob vorhandene oder im Bau befindliche Kapazitäten ausreichen. "Außerdem müssen verschiedene Gesprächsteilnehmer einbezogen und auch fachliche Stellungnahmen eingeholt werden", erklärte Laumann. "Das zeigt: Das Genehmigungsverfahren ist nicht so einfach in wenigen Wochen zu schultern. Die zuständigen Behörden ? hier die Bezirksregierung und das Gesundheitsministerium ? werden diesen Auftrag aber sach- und zeitgerecht erfüllen."


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Datum: 09.04.2010 - 20:17 Uhr
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