Corona und Finanzplanung - Rücklagenbildung nach ZOGA-Methode bringt höhere Renditechancen

Corona und Finanzplanung - Rücklagenbildung nach ZOGA-Methode bringt höhere Renditechancen

ID: 1879453

Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an



(firmenpresse) - 09.02.2021. Die Corona-Zeit zeigt deutlich auf, dass viele Deutsche keine oder nur geringe finanzielle Rücklagen besitzen. Die Folgen für einzelne Personen sind teilweise gravierend. Daher ist wichtig, schon frühzeitig mit der Rücklagenbildung zu beginnen, am besten mit Beginn des ersten Einkommens, rät die Verbraucherorganisation GVI. Sie empfiehlt bei der Rücklagenbildung nach der sogenannten ZOGA-Methode vorzugehen.

„Bei der persönlichen Rücklagenbildung bzw. Finanzplanung sollten Anleger am besten nach der ZOGA-Methode vorgehen. Die Zielorientierte Geldanlage, auch ZOGA genannt, bringt einen entscheidenden Vorteil gegenüber der üblichen pauschalen Anlage auf ein Konto mit sich: In einer Zeit praktisch ohne Zinsen kann durch kluge Aufteilung der Anlagebeträge nach Anlageziel und Anlagedauer rentabler angelegt werden“, weist GVI-Präsident Siegfried Karle hin.

Die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen seit Jahrzehnten rentabelstes Anlageklasse sind Aktien. Hier treten jedoch kurz- und mittelfristig Kursschwankungen auf, die im Laufe der Anlagedauer aber immer geringer werden. Daher sollten Aktienanlagen langfristig (mindestens 10 Jahre) gewählt werden und am besten in Form von Aktienfonds, Aktien-ETF bzw. Aktien-Indexfonds mit jeweils weltweiter Anlage. Der Vorteil der höheren Renditechancen kann also für die langfristigen Anlageziele genutzt werden. Daher sollte pro Anlageziel ein Konto bzw. Vertrag eingerichtet werden, um den Aktienanteil hierfür gezielt wählen zu können.

Folgende Beispiele sollen die ZOGA-Methode veranschaulichen.
Anleger A will von seinen Einkünften monatlich 500€ als Rücklagen für den Hauskauf in 5 Jahren und für den Ruhestand 200€ in 30 Jahren zurücklegen.
Für den Rücklagenaufbau für den Hauskauf sollte Anleger A nur sichere Anlagen (z.B. Tagegeld, Festgeld) wählen. Für auf Aufbau der Rücklagen für den Ruhestand kann er jedoch einen sehr hohen Aktien-Anteil (z.B. Aktienfonds, Aktien-ETF bzw. Aktien-Indexfonds) wählen.


Anleger B will von einen Ersparnissen 5.000€ als Rücklagen für Ausbildung der Kinder in 15 Jahren und 20.000€ für Ruhestand in 25 Jahren zurücklegen.
Für den Rücklagenaufbau für Ausbildung der Kinder und für den Ruhestand kann Anleger B einen sehr hohen Aktien-Anteil (z.B. Aktienfonds, Aktien-ETF bzw. Aktien-Indexfonds) wählen.

„Für beide Beispiele arbeitet der Faktor Zeit“, so Siegfried Karle. Weiterhin rät der Finanzexperte Karle den Anlegern, bei einer Aktienanlage in den letzten Jahren vor der Verfügung den Aktienanteil zu reduzieren. Er muss jedoch nicht komplett auf null reduziert werden, da oft nicht der komplette Betrag auf einmal verwendet wird.

Unabhängig von möglichen Sparzielen sollte nach Ansicht von Siegfried Karle jedoch bei der Rücklagenbildung zunächst für unvorhergesehene Ausgaben eine Notfallreserve in einem separaten Konto (am besten Tagesgeldkonto) in Höhe von zwei bis drei Nettogehältern angelegt werden.

Die GVI stellt im Rahmen ihrer Aktionswochen Tipps zum klugen Vermögensaufbau bzw. Rücklagenbildung und Aktienanlage unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ bis zum 20. Februar zur Verfügung. Zudem stehen die Experten der GVI zwischen 11 und 16 Uhr zum Thema telefonisch unter 07131-913320 zur Verfügung. Anfragen können ebenso per E-Mail unter info@geldundverbraucher.de gestellt werden.
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Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.



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Tel: (0 71 31) 9 13 32-0
Fax: (0 71 31) 9 13 32-119
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Datum: 09.02.2021 - 10:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 09.02.2021

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