Verkehrsunfall im Schneegestöber? So steht es um die Haftung

Verkehrsunfall im Schneegestöber? So steht es um die Haftung

ID: 1881336

Der Winter ist folgenreich über Deutschland hereingebrochen: Vielerorts haben vereiste Straßen die Anzahl der Unfälle in die Höhe getrieben. Das müssen Geschädigte und Verursacher jetzt wissen.



(firmenpresse) - Mit solchen Witterungsverhältnissen hatten deutsche Autofahrer schon lange nicht mehr zu kämpfen: Der Schnee türmt sich an den Straßenrändern und der Asphalt ist spiegelglatt. In diesen Zeiten gilt es besonders vorsichtig und vorausschauend zu fahren. Konkret bedeutet dies, seine Fahrweise so anzupassen, dass zu jeder Zeit ein gefahrloses Lenken, Bremsen sowie Anhalten gewährleistet ist. Das setzt auch voraus, sein Auto technisch den Wetterbedingungen anzupassen, es also mit Winterreifen auszustatten und für freie Scheiben zu sorgen.


Unfall auf glatten Straßen: Wer trägt die Schuld?

Kommt es dennoch zu einem Unfall, bei dem das Fahrzeug ins Rutschen geraten ist und der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hat, spricht bereits der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Fahrers. Es wird demnach von einer nicht angepassten Fahrweise im Rahmen der Witterung ausgegangen. Bei zu schlechtem Wetter beziehungsweise zu schlechten Fahrbedingungen hat der Fahrer Schrittgeschwindigkeit zu fahren oder sein Fahrzeug abzustellen, um einen Unfall zu verhindern. Auch bei Blitzeis liegt die Schuld beim Fahrer. So sind plötzliche Überfrierungen des Asphalts keine höhere Gewalt, die die Haftung des Fahrers unwirksam macht. Im Falle eines Unfalls ist also zu klären, welcher Verkehrsteilnehmer seine Fahrweise nicht ausreichend angepasst hat und somit die alleinige oder zumindest eine Teilschuld trägt.

Sommerreifen auf vereisten Straßen: Wer übernimmt die Kosten?
Wichtig zu wissen für alle Vollkaskoversicherten: Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Schäden am eigenen Auto teilweise, wenn vor Fahrtantritt und während der Fahrt klar ist, dass die Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind. Kommt es mit falscher Bereifung zu einem Unfall, kann die Versicherungsleistung gekürzt werden.


Sie sind Geschädigter oder Verursacher eines Verkehrsunfalls?
Die Rechtsanwaltskanzlei von Stefan Tödt-Lorenzen bietet Ihnen durch die konsequente Spezialisierung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts eine optimale Interessenvertretung.




Als erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstützt Sie Stefan Tödt-Lorenzen dabei, das Beste aus Ihrem Fall herauszuholen.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:




Leseranfragen:

Alfred-Delp-Str. 12, 60599 Frankfurt am Main



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Landratsämter bestätigen unzulässige Abschalteinrichtung im VW-T6 Bulli mit EA288-Motor Dachlawinen und Schneedruck – Welche Versicherungen zahlen bei welchen Schäden?
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 16.02.2021 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1881336
Anzahl Zeichen: 2523

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Stefan Tödt-Lorenzen
Stadt:

Frankfurt am Main


Telefon: 069 65302454

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 1452 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verkehrsunfall im Schneegestöber? So steht es um die Haftung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwalt Stefan Tödt-Lorenzen (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rechtsanwalt Stefan Tödt-Lorenzen


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z