Vorzeitige Zulassung zur Gesellen- und Abschlussprüfung
ID: 1881937
Neben überdurchschnittlichen Leistungen in der Berufsschule (einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 in den prüfungsrelevanten Fächern), müssen auch die betrieblichen Leistungen eine vorzeitige Zulassung rechtfertigen. Daher ist dem Antrag zusätzlich zum aktuellen Berufsschulzeugnis auch ein Leistungszeugnis oder eine entsprechende Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes beizufügen.
Anträge für die Sommerprüfung können noch bis zum 1. März 2021 bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald eingereicht werden.
Das Antragsformular ist auf der Homepage (https://www.hwk-mannheim.de/artikel/formulare-und-downloads-65,727,4228.html) abgelegt.
Für Rückfragen zum Thema steht die Mitarbeiterin der Ausbildungsberatung Laura Sauer, Tel. 0621 18002-135 oder sauer.l@hwk-mannheim.de zur Verfügung.
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 17.02.2021 - 14:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1881937
Anzahl Zeichen: 1140
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Mannheim
Kategorie:
Bildung & Beruf
Diese Pressemitteilung wurde bisher 312 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Vorzeitige Zulassung zur Gesellen- und Abschlussprüfung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).