Cybermobbing – die Angst der Opfer ! Wie der Täter zum Opfer gemacht wird.
Rufschädigung, Cybermobbing ohne wenn und aber sofort im Keim ersticken!
Aufklärung und Vorgehensweise von Detektei Astrata OHG aus dem Alltag der Zivilermittler.
Vorab: Viele Opfer wenden sich in ihrer Not an die Polizei oder an eine Anwaltskanzlei. Das Opfer: Ich werde bedroht, erpresst, genötigt und in Verruf gebracht! Wie gehen Opfer meist falsch vor? Die meisten Opfer leiden unter Angst, Erpressung Scham, Einschüchterung?
Detektei Astrata OHG verhilft mit einer eigenen gesonderten IT Abteilung Opfern zu ihrem Recht!
Cybermobbing , Rufschädigung !(firmenpresse) - Der normale Weg.
In einer Beratungsstelle wird Ihnen mitgeteilt was Sie auf keinen Fall machen sollten. Doch leider sind Sie ja bereits in die Falle von Cyberkriminellen geraten. Privat sowie beruflich.
Oder als Firmeninhaber ist Ihr Ruf in Gefahr?
Viele Opfer werden von der Polizei abgewiesen, da zunächst einmal die Grundlage fehlt eine gerichtsverwertbare Anzeige gegen den Täter erstatten zu können. Die Polizei braucht eine Grundlage was eine Anzeige rechtfertigt, dem Opfer helfen zu können.
Wie geht man als Opfer damit um?
Auf gar keinen Fall auf Cybermobber reagieren!
Wenn Sie sich aus Angst oder Scham dennoch falsch verhalten haben, kann die Detektei Astrata OHG Ihnen wieder zu Ihrer Sicherheit verhelfen.
Jede Reaktion ist ein Nährboden für den Täter, sich bestätigt zu fühlen dass seine Aktionen gegen das Opfer Erfolg hat.
Sie brauchen Beweise!
Ohne Beweise kann weder die Polizei, noch ein Anwalt für Sie tätig werden.
Vermuten Sie, wer hinter dem Cyber Aktivitäten gegen Sie agiert, brauchen Sie ebenfalls Nachweise.
Alles was der Täter von sich gibt kann vor Gericht gegen ihn verwendet werden.
Sammeln Sie seine Aktionen und dokumentieren Sie diese.
Diese müssen gerichtsverwertbar in Wort und Schrift mit den entsprechenden Paragraphen
zeitnah, wann, ist was, zu einem welchem Zeitpunkt, von wem, über den mutmaßlichen Täter dokumentiert werden.
Dasselbe gilt für den Anwalt. Er braucht Beweise um Klage erheben zu können.
Zu oft werden in Verdachtsfällen die Täter durch einen Anwalt angeschrieben, wobei die Zeit eine wichtige Rolle spielt den Täter zu fassen.
Aber ohne Beweise welche der Anwalt benötigt zieht sich die Angelegenheit in die Länge.
Dabei ist sich das Opfer, welches sich in einer viel stärkeren Position befindet wie die Täter, oft gar nicht im Klaren, dass der Täter sehr schnell selber zum Opfer wird.
Ganz einfach: Der Spieß wird umgedreht!
Es gibt eine Möglichkeit Cybermobbing – Rufschädigung sofort im Keim zu ersticken.
Detektei Astrata OHG stellt oft sehr zeitnah fest woher die Ursprungsquelle des Cybermobbers stammt!
Aus dem In und Ausland, wer hat was über das Opfer veröffentlich? Aus welchen Sozial Media Facebook, WhatsApp, Instagram, Pinterest usw.
Ist der Emailschreiber bei einer Urlaubsbekanntschaft auch wirklich der oder diejenige welcher vorgibt es zu sein?
Von wo aus wurde der Cyberangriff durch wen gestartet?
Sollte das Opfer bisher keine Dokumentationen, wie Stalker – Tagebuch oder andere Nachweise dokumentiert haben, stellt die IT Abteilung von Detektei Astrata OHG die Herkunft von Emails, Telefonterror ,Rufschädigung oder Nachrichten fest, um mit den erbrachten Beweisen für die Opfer eine rechtskräftige Anzeige zu formulieren.
Jetzt hat das Opfer eine Grundlage welches eine Anzeige rechtfertigt, und ein Anwalt Klage erheben kann. Der Täter wird aktenkundig!
Detektei Astrata OHG arbeitet mit Anwälten zusammen, welche sich Ihrer Angelegenheit annehmen!
Sollten Sie keine Rechtschutz haben, oder als alleinstehende Person über ein schuldrechtliches Existenzminimum von 1.178,59 € liegen, steht Ihnen Prozesskostenhilfe zu.
Der Täter muss nach erbrachter Beweislage welche diese Straftatbestände erfüllen mit diesen Strafen rechnen:
Straftaten, die ein Teil von Cybermobbing sind! Hohe Geldstrafen mehrere Jahre Gefängnis!
Bedrohung [§ 241]
Üble Nachrede [§ 186] Verleumdung [§ 187] Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes [§ 201] Nötigung [§ 240 [1]] Gewaltdarstellung [§ 131 [1]] Bedrohung [§ 241]Beleidigung ( § 185 )Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes [§ 201]
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Detektei Astrata OHG seit 32 Jahren tätig, ist eine der führenden Detekteien in Deutschland welche in den Anfängen des Internets, entstehen etlicher Flirt und Kontaktbörsen die Cyberkriminalität vorhersah welche sich neu entwickelte. Referenzen durch Medienberichte wie Wirtschaftsblatt Handelsblatt, Presse, Funk und Fernsehen, Bestsellerbüchern die den Werdegang der Detektei Astrata OHG dokumentieren, zufriedene Kunden können selbstverständlich nachgewiesen werden.
Schwerpunkte: Cybermobbing, Rufschädigung, Konkurrenzabwerbung, Liebesbetrug Ausland und Inland, Erpressung, Nötigung, Fake Profil Analysen, Erbschaftsangelegenheiten, Vermisstensuche, Telefonterror, Unterhaltsangelegenheiten, Fremdgehen, Eigene gesonderte IT Abteilung, weltweite Recherche
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Persönliche Auftragsannahme
von 12:15 – 18:30 Uhr Mobil: 0178 61 63 181
Datum: 24.02.2021 - 11:02 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
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Freigabedatum: 24.02.2021
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