Wie schützt man die Presse vor ihrem Niedergang?

Wie schützt man die Presse vor ihrem Niedergang?

ID: 188506
(firmenpresse) - München, 13. April 2010 - Um ihrer verfassungsrechtlich zugedachten Rolle gerecht werden zu können, braucht die Presse ein solides wirtschaftliches Fundament. Offen ist, woher das Geld bei zunehmendem Bedeutungsverlust analoger Presseerzeugnisse gegenüber den digitalen Angeboten des Internets kommen soll. Werden sich neue Geschäftsmodelle durchsetzen, oder kann nur ein gesetzliches Monopolrecht die Presse vor dem finanziellen Niedergang schützen? Fragen, denen der Kölner Rechtsanwalt Dr. Dieter Frey in seinem Beitrag "Leistungsschutzrecht für Presseverleger" in der Mai-Ausgabe der Fachzeitschrift "MultiMedia und Recht" (MMR) aus dem Verlag C.H.Beck nachgeht.

Für Frey steht fest: "Die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger wird - auch für einen entschlossenen Gesetzgeber - ein sehr schwieriges Unterfangen. Es bedürfte erhebliche Anstrengungen der gesetzlichen Feinjustierung, um zu einem Interessenausgleich zwischen den Individualinteressen der Presseverleger und dem Allgemeininteresse an einer Funktionsfähigkeit der Informationsgesellschaft zu kommen."

Der Beitrag "Leistungsschutzrecht für Presseverleger - Überlegungen zur Struktur und zu den Auswirkungen auf die Kommunikation im Internet" von Dieter Frey in der Mai-Ausgabe der MMR (MMR 2010, 291 ff.) ist bereits vorab unter www.mmr.de abrufbar.

Im Internet stellt sich Dieter Frey der Diskussion unter: http://blog.beck.de/2010/04/12/leistungsschutzrecht-fuer-presseverleger-%E2%80%93-allheilmittel-gegen-urheberechtsverletzung-und-umsatzverluste.

Die Zeitschrift MultiMedia und Recht (MMR) wird ab sofort zu aktuellen Themen Beiträge vor Drucklegung im Multimediarecht-Blog des Verlags C.H.Beck diskutieren lassen. Die Autoren der Beiträge stehen hierfür als Gastexperten zur Verfügung.
Dieses Angebot der MMR für ihre Leser ist neben dem Newsdienst MMR-Aktuell und der MMR-Homepage ein weiterer Baustein im Onlineangebot rund um die Zeitschrift.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Verlag C.H.Beck (gegründet 1763) zählt zu den großen, traditionsreichen Verlagen in Deutschland. Dafür sprechen über 7.000 lieferbare Werk, rund 50 Fachzeitschriften sowie jährlich mehr als 1.000 Neuerscheinungen und Neuauflagen. Unter ihnen befinden sich renommierte Titel wie Schönfelder "Deutsche Gesetze", Palandt "Bürgerliches Gesetzbuch" und die "Neue Juristische Wochenschrift", aber auch praktische Ratgeber für den Verbraucher. Viele der Werke sind zusammen mit umfangreicher Rechtsprechung und mehr als 4.500 Gesetzen digital über beck-online (www.beck-online.de), die mehrfach ausgezeichnete juristische Datenbank des Verlages, abrufbar. Im Web 2.0 ist C.H.Beck mit dem beck-blog (www.beck-blog.de) und der beck-community (www.beck-community.de) aktiv. Mit dem beck-stellenmarkt (www.beck-stellenmarkt.de) unterhält C.H.Beck Deutschlands größte Jobbörse für Juristen. Unter dem Dach der BeckAkademie (www.beck-akademie.de) veranstaltet der Verlag jährlich mehrere hundert Fortbildungen in den Bereichen Recht und Steuern. Darüber hinaus ist C.H.Beck an einigen juristischen Fachverlagen im In- und Ausland mehrheitlich beteiligt. Die Brüder Dr. Hans Dieter Beck und Dr. h.c. Wolfgang Beck leiten das Familienunternehmen in sechster Generation.



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Cagdas.Sarihan(at)beck.de
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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 13.04.2010 - 09:59 Uhr
Sprache: Deutsch
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