Auslage von Zeitschriften bei Friseuren und Arztpraxen erlaubt Verband der Lesezirkel weist vereinzelte Falschmeldungen zurück
ID: 1887465
Düsseldorf. Die Auslage von Zeitschiften der Lesezirkel bei Friseuren und Arztpraxen ist weiterhin erlaubt. Darauf weist der Verband Deutscher Lesezirkel e.V. hin. Mit dieser Klarstellung begegnet der Verband vereinzelt kursierenden Falschmeldungen und vermeintlichen Verfügungen, die zuletzt in Friseurbetrieben und Arztpraxen für Irritationen gesorgt hatten.

(firmenpresse) - „Zeitschriften stellen keine Infektionsgefahr dar, darauf hat auch die Berufsgenossen¬schaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BWG) noch einmal hingewiesen“, so Philipp Brück, Geschäftsführer im Verband Deutscher Lesezirkel. Die Auslage von Zeitschriften in Betrieben und Praxen ist dementsprechend in den aktuellen BGW-Arbeitsschutzstandards für die Zeit der Coronavirus-Pandemie weiterhin ausdrücklich erlaubt; gleiches sehen auch die zuletzt am 19. Februar überarbeiteten Arbeitsschutzstandards für das Friseurhandwerk vor.
Grundlage dafür ist, dass die Bundesregierung weiterhin den Verkauf und Vertrieb von Zeitschriften gestattet und davon Lesezirkel nicht ausnimmt. Denn nach allen bisherigen Erkenntnissen zur Übertragung von Coronaviren über das Berühren von Oberflächen kommt das Bundesinstitut für Risikobewertung zu dem Ergebnis: „Dem BfR sind bisher keine Infektionen mit SARS-CoV-2 über diesen Übertragungsweg bekannt.“
Dass es ungeachtet dessen auf lokaler Ebene zu einzelnen anderslautenden Berichten oder Verfügungen kam, müsse dringend korrigiert werden: „Viele Friseurbetriebe hat der Lockdown über Monate ohnehin schon existentiell getroffen – umso wichtiger ist es, nun Klarheit zu schaffen und gemeinsam Wege aus der Krise zu finden, auch im Interesse der Lesezirkel, die seit Jahrzehnten eng, partnerschaftlich und zuverlässig mit vielen der über 80.000 Friseurbetriebe in Deutschland zusammenarbeiten“, so Philipp Brück. „Mit der bundesweiten Kampagne ‚Grünes Licht für Zeitschriften‘ wollen wir genau das in den Betrieben und Praxen unserer Partner zum Ausdruck bringen.“
Für Rückfragen:
Verband Deutscher Lesezirkel e.V.
Philipp Brück
Geschäftsführer
Tel.: 0211/69 07 32 0 - E-Mail: info@lesezirkel-verband.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Verband Deutscher Lesezirkel e.V.
Datum: 09.03.2021 - 15:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1887465
Anzahl Zeichen: 2195
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Mike Seidensticker
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 01726946791
Kategorie:
Ärzte
Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.03.2021
Diese Pressemitteilung wurde bisher 624 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Auslage von Zeitschriften bei Friseuren und Arztpraxen erlaubt Verband der Lesezirkel weist vereinzelte Falschmeldungen zurück"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Seidensticker Kommunikation (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).