Bestellerprinzip seit 2020
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Worum handelt es sich bei dem Bestellerprinzip?
Was hat sich seit Dezember 2020 für Verkäufer und Käufer geändert?
Für Verkäufer und Käufer hat sich seit dem 23.12.2020 geändert, dass das Bestellerprinzip beim Verkauf bzw. Kauf von Immobilien, nicht mehr anwendbar ist. Das heißt, dass sich Käufer und Verkäufer seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes die Maklerkosten bei der Vermittlung teilen müssen. Bei Erteilen von einem Suchauftrag für eine Immobilie, spielt es für den Makler daher keine Rolle mehr, wer ihm den Auftrag erteilt hat. Beide Parteien sind nach erfolgreicher Vermittlung von Kaufverträgen beim Immobilienkauf dazu verpflichtet, 50 Prozent der Maklerprovision zu zahlen. Der Makler wird also sowohl vom bisherigen Eigentümer als auch vom Käufer bezahlt.
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244 Madison Avenue 10016-281, 10104 New York
Datum: 06.04.2021 - 08:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1894597
Anzahl Zeichen: 2025
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Daniel Glover
Stadt:
New York
Telefon: +1-202-555-0131
Kategorie:
Bau & Immobilien
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