Das Urteil

Das Urteil

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„Sie wollen das Wetter schützen, weil "Klima" nichts anderes ist als der Wetterdurchschnitt. Es gibt verschiedene Klimazonen. Wollen Sie das Wetter der Sahara schützen nach dem dortigen Schnee im Januar und dem kältesten April seit 40 Jahren?“



(firmenpresse) - Diese Frage stellt der Dipl.-Chem. Herr Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten in einem offenen Brief an Herrn Prof. Dr. Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes.

Dr. Penner fährt fort: Es wäre zu begrüßen, wenn Sie nicht das Wetter, sondern die Menschen schützen wollten. Die rational nicht begründbare Klimapolitik hat zur Folge, dass Deutschland die höchsten Strompreise der Welt hat. Etwa 350.000 Haushalten wurde der Strom gesperrt, weil sie ihn nicht mehr bezahlen können. Wichtig sind die Kosten des zu erwartenden nächsten großflächigen Stromausfalles. Wichtig ist die Frage, woher künftig der Strom bei Windstille kommen soll. Wichtig sind die menschlichen Tragödien durch den Lithium-Abbau.

„Die Verbreitung unbewiesener „Untergangsschicksale durch den Klimawandel“ sind brandgefährlich“, warnt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier jedoch twittert: »Das @BVerfG hat heute ein großes & bedeutendes Urteil erlassen. Es ist epochal für Klimaschutz & Rechte der jungen Menschen. Und sorgt für Planungssicherheit für die Wirtschaft.«

Wenn ein Wirtschaftsminister der den massiven Rückgang der deutschen Wirtschaft und die Auferlegung einer rigiden sozialistischen Planung für Deutschland als Erfolg feiert, stellt sich doch die Frage was wir da gerade erleben, einen Umweltskandal, einen Wirtschaftskrimi? Wer zieht die Fäden? Wer sind die Gewinner und wer die Verlierer?

Lesen Sie hier bei UTR e.V. zum Urteil aus Karlsruhe den Beitrag von dem aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannten Journalisten Holger Douglas.


"KLIMAGERECHTIGKEIT" Ein verheerendes Urteil aus Karlsruhe

Freuen können sich über das Urteil der Verfassungsrichter zur Klimapolitik vor allem Solar- und Windindustrie. Für andere Wirtschaftszweige und vor allem normale Steuerzahler ist heute ein schlechter Tag.



Zum ersten Mal sagt das Bundesverfassungsgericht, dass Klimaschutz Verfassungsrang habe. Damit kann man künftig viel Unsinn begründen.

Dasselbe Bundesverfassungsgericht, das gerade einen Eilantrag abwies und dadurch den Weg für weitere 750 Milliarden Euro ausgerechnet für die »NextgenerationEU« freigemacht, also Schulden in exorbitanter Höhe erlaubt hat, sorgt jetzt angeblich für »Klimagerechtigkeit«. Es sagt tatsächlich, dass sich die Klimakinder zu Recht ungerecht behandelt fühlen, weil sie später mehr Treibhausgase einsparen müssten und dadurch ihre Freiheit eingeschränkt würde.

Luisa Neubauer & Co finden es offenbar nicht ungerecht, wenn ihnen horrende gigantische Schulden und Eingriffe in ihr Eigentum aufgebürdet werden.

Sie beklagen sich nicht über ungedeckte Renten und Pensionen sowie alle möglichen Zahlungsversprechen, die ihnen jede Handlungsfreiheit nehmen werden. Gut, bei Luisa Neubauer persönlich muss das nicht wundern, sie ist schließlich durch das Geld des Tabakkonzerns Reemtsma üppig versorgt. Und die Umwelt-NGOs sind vollgestopft mit Geldern, teilweise aus Spenden und zum anderen aus Steuertöpfen. Sie können sich einen zwei Jahre langen Prozess vor dem BVG leisten. Sie treffen hohe Preise nicht, können sich alles leisten und genießen ihre Freizügigkeit, dorthin fliegen zu können, wohin sie wollen. Das kann das »Fußvolk« der Steuerzahler, das die Kosten tragen muss, nicht.

Gehts noch absurder?
Verfassungsrichter bestätigen jetzt, dass ein Spurengas der Luft weg muss. Was werden die Bäume sagen, die Sträucher und Blätter? Für die ist das DER Baustein, aus dem sie ihre Blattmasse produzieren. Ohne CO2 kein Wachstum mehr. Auch die Bäume müssten mehr Gerechtigkeit fordern. Der BUND hat sich zwar als »Anwalt der Natur« aufgespielt, schweigt jedoch hierzu.

Deutschland soll nach Vorstellung des BVG ein »Null-Emissionsland« werden.

2050 soll es soweit sein. Das sind 30 Jahre. Noch nie ist es jemandem gelungen, einen solch langen Zeitraum zu überblicken. Schon die kommunistischen Länder scheiterten, als sie fünf Jahre voraus blicken und planen wollten. Was also wirklich passiert, steht noch in den Sternen.

Jubeln kann wieder die Solarindustrie. Die Forderungen nach mehr Windrädern und Photozellen, die angeblich CO2 frei sein sollen, werden erfüllt. So können auch die letzten Wälder, in denen ab und zu mal ein laues Lüftlein weht, mit nutzlosen Windrädern zugepflastert werden. Bisher löhnt dafür noch der Stromverbraucher, demnächst der Steuerzahler, der die astronomischen Kosten ausgleichen soll. Auf 1000 Dächern baden-württembergischer Häuser droht jetzt schon die nächste Ladung Sondermüll in Form von Photovoltaikanlagen, die die neue grün-schwarze Regierung aufpappen lassen will.

In jedem Fall hat das Urteil etwas Gutes:

Voraussichtlich die Grünen müssen die drastischen wirtschaftlichen Folgen erklären. Wir werden sehen, welche Bedeutung Klimagerechtigkeit und CO2-frei-Vorschriften nach ein paar handfesten Blackouts mit desaströsen Folgen sowie der deutlichen Verteuerung von Lebensmitteln für die Leidtragenden noch haben werden.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier lässt nichts unversucht, sich bei den Klimakiddies anzudienen und twittert: »Das @BVerfG hat heute ein großes & bedeutendes Urteil erlassen. Es ist epochal für Klimaschutz & Rechte der jungen Menschen. Und sorgt für Planungssicherheit für die Wirtschaft.«

Der letzte Satz dürfte zutreffend sein. Die Wirtschaft weiss jetzt, dass sie schnellstens in andere Länder umziehen muss, wie das die Autoindustrie bereits macht.

Jetzt fehlt nach dem närrischen Karlsruher Urteil nur noch ein Schritt: Nach dem Corona-Lockdown folgt der Klimalockdown. Dann herrscht »Gerechtigkeit«.

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Datum: 01.05.2021 - 11:34 Uhr
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