Reitlehrerhaftpflichtversicherung - Wie kann sich der Reitlehrer vor Ansprüchen Dritter schützen?

Reitlehrerhaftpflichtversicherung - Wie kann sich der Reitlehrer vor Ansprüchen Dritter schützen?

ID: 190046

Jedem Reitlehrer können Fehler unterlaufen, für die er haften muss...
Wie kann sich der Reitlehrer gegen das Risiko der Haftung schützen?



(firmenpresse) - Krankenversicherungen prüfen bei jedem gemeldeten Reitunfall, ob nicht ein Dritter, wie z.B. der Pferdehalter, der Inhaber eines Betriebes, oder der Reitlehrer, für diesen entstandenen Schaden belangt werden kann. Von diesen Dritten verlangen Krankenkassen die entstandenen Auslagen - durch Regress - zurück.
Vertragliche Haftungsausschlüsse sind oft das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben stehen. Auch sollte sich der Reitlehrer nicht auf eine Absprache mit seinen Schülern verlassen und hoffen, dass er nicht belangt wird - vielmehr sollte er sich um vernünftigen Versicherungsschutz bemühen.

Arten der Reitlehrertätigkeit und der entsprechende Versicherungsschutz:

Der Reitlehrer ist bei einem gewerblichen Betrieb angestellt.
Versicherungsschutz ist über die Betriebshaftpflichtversicherung des Betriebsinhabers möglich. Der Reitlehrer sollte sich vergewissern, dass eine entsprechende Versicherung, die seine Tätigkeit beinhaltet, besteht und auch den Tätigkeitsbereich (Wirkungskreis) des Versicherungsschutzes genau prüfen.

Der Reitlehrer ist freiberuflich, oder angestellt, für einen oder mehrere Vereine tätig.
Seine Haftung ist über die Sportbund-Versicherung abgesichert, denn über diese Versicherung sind auch die Funktionäre des Vereins, also auch er als Reitlehrer, abgesichert.

Der Reitlehrer ist Inhaber eines Betriebes.
Die Haftung ist in seiner, von ihm abzuschließenden, Betriebshaftpflicht enthalten.

Der Reitlehrer nimmt auf eigene Rechnung Nebentätigkeiten wahr; das kann der mobile Reitunterricht sein und auch der Beritt von Pferden. Wenn diese Nebentätigkeiten weder von einem Verein noch von einem Betrieb, organisiert werden, greift weder die Sportbund-Versicherung, die Privathaftpflichtversicherung, noch die Betriebshaftpflicht.
Der Reitlehrer/Bereiter sollte eine eigene Reitlehrerhaftpflichtversicherung abschließen, die auch, wenn zusätzlich beantragt, die Schäden an Berittpferden trägt.



Nähere Informationen zum Thema:
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/14-reitlehrerhaftpflicht.html
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/15-betriebshaftpflicht.html
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/

Übrigens: Setzt der Reitlehrer eigene Pferde als Schulpferde ein, genügt auch hier nicht die Privatpferdehaftpflichtversicherung für diese Pferde - es muss stattdessen eine Schulpferdehaftpflicht abgeschlossen werden.
Werden dem Reitlehrer - für seinen Unterricht - Privatpferde zur Verfügung gestellt, für deren Überlassung er an den Pferdehalter ein Entgelt entrichtet, ist ebenfalls eine Schulpferdehaftpflichtversicherung von den Haltern dieser Pferde abzuschließen.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Horse-Life ist ein unabhängiger Versicherungsmakler, der sich auf die Absicherung von Tieren spezialisiert hat.
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Für die Auswahl und Planung des individuellen Versicherungsschutzes steht Horse-Life daher gerne beratend zur Seite.
Eine persönliche und umfassende Beratung unter der Telefonnummer: 05468/93 82 15 vor Vertragsabschluss, während der Laufzeit des Vertrages und auch im Schadensfall ist selbstverständlich.

Internet: www.horse-life.com



PresseKontakt / Agentur:

HORSE-LIFE Versicherungs-Service
Wiebke Pohl
Kastanienstr. 23 B
49565
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http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de



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Datum: 16.04.2010 - 14:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Sabrina Finkeldey
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