Die spezifische Tiergefahr des Hundes

Die spezifische Tiergefahr des Hundes

ID: 190134
(firmenpresse) - Hundehalter haften zu 100% für Schäden, die ihr Tier verursachen. Dabei ist völlig unwichtig, ob sie fahrlässig gehandelt haben oder nicht. Erschrickt beispielsweise ein Radfahrer aufgrund einer Annäherung eines Hundes und zieht sich beim darauf folgenden Sturz Verletzungen zu, so ist der Halter des Tieres verpflichtet für den Schaden zu haften. Erforderlich für den Anspruch des Radfahrers an den Hundehalter ist allein das der tierischen Natur entsprechende unberechenbare und selbständige Verhalten des Hundes. Dabei muss das Verhalten des Tieres nicht einmal die einzige Ursache des Schadens sein - eine Mitverursachung ist bereits ausreichend! Oliver Kirsch, Geschäftsführer von www.tierversicherung.biz rät daher allen Hundehaltern zu einer Hundehaftpflichtversicherung. Auf diese Weise können sie sich vor hohen finanziellen Belastungen absichern.

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http://www.tierversicherung.biz/hundeversicherung/hundehaftpflicht.php
http://www.tierversicherung.biz/hundeversicherung/hundehaftpflicht_ab_40.php



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Die verschiedenen Tarife der Hundeversicherung, Katzenversicherung und Pferdeversicherung können per Online-Rechner und informativem Lexikon einfach miteinander verglichen werden. Bei weiterführenden Fragen oder der Suche nach Tarifdetails und der optimalen individuellen Lösung hilft das Team von tierversicherung.biz auch gern per E-Mail und Telefonsupport weiter. Die Hotline ist von Montag bis Freitag jeweils von 8:30 Uhr bis 20:30 Uhr unter der Rufnummer 0 22 33 / 99 07 60 50 erreichbar.

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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 16.04.2010 - 17:47 Uhr
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Die Hundehaftpflicht ist für jeden Hundehalter unverzichtbar, denn als Hundehalter haftet man für Schäden, die der eigene Hund Dritten zufügt in voller Höhe. Der Grund für diese Haftung ist im BGB verankert, denn in § 833 heißt es: "Wird ...

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