Auto Leasing – Monatsraten verleiten zu Fehleinschätzungen
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Beim Auto Leasing werden gewöhnlich Monatsraten fällig, ähnlich wie bei einem Kredit. Optimal wäre es, wenn man nach Vertragsende von sich behaupten kann, dass man tatsächlich nur die gefahrenen Kilometer und die Wertminderung bezahlt hat.
Das Auto Leasing ist, wenn man vor Vertragsabschluss einige entscheidende Punkte beachtet, ein lukratives Geschäft, vor allem wenn es als Übergangslösung geplant ist. Wenn man Fehler vermeidet, entstehen keine zusätzlichen Kosten, die für negative Überraschungen sorgen können.
Viele machen leider den Fehler, dass sie sich nur an den Monatsraten orientieren. Die Gesamtkosten ergeben sich aber aus den Raten und den möglichen Sonderzahlungen. Diese hängen vor allem von der Planungsgenauigkeit der Leasingnehmer und von der Vertragsform ab.
Bevor man sich für eine Vertragsform beim Auto Leasing entscheidet, sollte man sich darüber Gedanken machen, wie viele Kilometer man im Schnitt pro Monat oder Jahr zurücklegt. Wer hierfür etwas Zeit investiert und einen genauen Wert errechnet, wird nicht nur den Vertrag zu seinen Gunsten beeinflussen können, sondern auch unnötige Sonderzahlungen vermeiden.
Beim Auto Leasing hat man zwei Vertragsmöglichkeiten: Das Restwertleasing und die Kilometerabrechnung. Beim Restwertleasing wird der Restwert des Autos ermittelt, der sich aus der Vertragsdauer und der veranschlagten Kilometerzahl, die man für diesen Zeitraum angibt, errechnet. Sollte eine Wertdifferenz entstehen, muss diese der Leasingnehmer begleichen.
Bei der Kilometerabrechnung wird hingegen eine Art Kilometerguthaben vereinbart, aus dem sich auch die Monatsraten ergeben. Sollte man zusätzliche Kilometer fahren, werden diese extra verrechnet. Das Restwertrisiko trägt der Leasinggeber.
Ein guter Vertragsabschluss beim Auto Leasing setzt also voraus, dass man eine möglichst genaue Prognose abgibt, bezüglich der Kilometeranzahl. Die Monatsraten, die oftmals verlockend klingen, sollten immer in Zusammenhang mit möglichen Sonderzahlungen betrachtet werden, damit es kein böses Erwachen gibt.
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Bereitgestellt von Benutzer: yung
Datum: 17.04.2010 - 19:35 Uhr
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Ansprechpartner: Patrick Berger
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Freigabedatum: 17.04.2010
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