Schadensersatz bei Fahrzeugexplosion in Tiefgarage - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.
Haftung für Fremdschaden bei Fahrzeugexplosion in Tiefgarage - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.
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Der "Betrieb eines Fahrzeuges" im Sinne der Haftungsnorm § 7 Abs. 1 StVG ist weit zu fassen und setzt nicht voraus, dass das Schadensereignis im öffentlichen Verkehrsraum
stattfand (OLG München, Urteil vom 12.10.2009, 17 U 3159/09).
Sachverhalt Verkehrsrecht Dresden:
A parkt sein Fahrzeug auf öffentlicher Straße ab. Das anliegende Privatgrundstück hat Tiefgarage. Darin befindet sich das Fahrzeug des B. B lässt Motor an, um loszufahren. Es kommt zur Explosion. Teile des Fahrzeuges fliegen nach draußen und beschädigen das Fahrzeug des A. A klagt gegen B auf Schadensersatz. Das Landgericht weist die Klage ab, das OLG hebt das Urteil auf.
Rechtsgründe Verkehrsrecht Dresden:
Es besteht Haftung des B nach § 7 Abs. 1 StVG. Hiernach ist Haftung gegeben, wenn bei dem Betrieb eines Fahrzeuges u. a. eine Sache beschädigt wird. Der "Betrieb eines Fahr¬zeuges" muss nicht notwendigerweise auf öffentlicher Verkehrsfläche geschehen. Es reicht aus, dass die Fremdschädigung im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt. Das Anlassen des Fahrzeuges zum Losfahren war die Inbetriebnahme des Fahrzeuges.
Mein Rechtstipp Verkehrsrecht Dresden:
"Die Entscheidung ist richtig und schützt den Geschädigten. Wäre § 7 Abs. 1 StVG nicht bejaht worden, so hätte B nur bei Verschulden gehaftet. Verschulden wäre aber nicht oh¬ne weiteres anzunehmen gewesen", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.
"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.
Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.
Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info(at)rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://www.rechtsanwalt-horrion.de
Datum: 19.04.2010 - 09:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 190445
Anzahl Zeichen: 1644
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ulrich Horrion
Stadt:
Dresden
Telefon: 0351-803 09 40
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
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