Die Pferdehaftpflicht als Absicherung gegen gesetzliche Ansprüche

Die Pferdehaftpflicht als Absicherung gegen gesetzliche Ansprüche

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Ohne Pferdehaftpflicht geht es nicht, denn auch ein Pferd kann einen großen Schaden verursachen. Im schlimmsten Fall kann dieses die Existenz des Pferdehalters massiv gefährden.



(firmenpresse) - Als Pferdehalter hat man eine besondere Verantwortung: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet man als Halter für alle Schäden, die ein Pferd verursachen kann. Daraus resultiert eine Verpflichtung zum Schadensersatz gegenüber dem Geschädigten. Dieses kann mitunter sehr teuer werden.

Die meisten Schäden fallen nicht hoch aus. Oftmals ist es ein niedergetrampelter Zaun oder eine eingetretene Stalltür. Auch Flurschäden auf einer Weide oder Bisswunden unter Pferden gehören zu den häufig auftretenden Schäden. Zur Not kann der Pferdehalter solche Schäden auch ohne die Pferdehaftpflicht ersetzen.

Informationen zur Pferdehaftpflicht finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdehaftpflicht.html

Kommt es zu einem größeren Schaden, kann die Ersatzpflicht für den Pferdehalter ohne die geeignete Versicherung schnell den finanziellen Ruin bedeuten. Deshalb bieten verschiedene Gesellschaften bei der Pferdehaftpflicht auch schon Deckungssummen bis 15 Mio. Euro angeboten.

Einige kleine Fälle zeige, wie plötzlich und ohne irgendwelche Anzeichen sich ein Schaden durch ein Pferd ereignen kann:

Am vergangenen Wochenende hat Silvia F. ihr Pferd Rommy vom Paddock zum Stall geführt. Hinter ihr lief Claudia T. mit ihrer Stute Fly. Plötzlich und ohne Vorzeichen erschreckte sich Rommy und keilte aus. Darauf hin erschreckte sich die Stute Fly ebenfalls und rutschte auf dem feuchten Asphalt aus und fiel auf die linke Seite. Die Erstversorgung durch eine Tierärztin wurde noch im Stall durchgeführt, die weitere Heilbehandlung fand dann in einer Tierarztpraxis statt und ist noch nicht abgeschlossen. Die Kosten hier für muss Silvia F. bzw. ihre Pferdehaftpflicht übernehmen.

Vor einigen Tagen hatte Britta V. ihre Stute Fiona in der Stallgasse angebunden. Ein anderes Pferd wurde mit Abstand an der Hinterhand vorbei geführt. Trotzdem trat Fiona aus und das Pferd von Julia K. wurde dadurch am linken Vorderbein oberhalb des Vorderwurzelgelenkfußes verletzt. Eine tierärztliche Behandlung musst vor Ort noch durchgeführt werden, auch hier ist die Behandlung noch nicht abgeschlossen.



Zwei Fälle die zeigen sollen, dass ein Pferd auch im Stall oder in seiner gewohnten Umgebung einen Schaden verursachen kann. Mitunter sind davon auch mal Mensch oder Tier betroffen, die Kosten wiegen natürlich höher, als wenn eine Stalltür eingetreten wird. Ohne die Pferdehaftpflicht kommen auf den Halter des Pferdes dann erhebliche Kosten für die Heilbehandlung zu.

Bildquelle: Susanne Schmich, www.pixelio.de
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