Finanzamt an Verlusten beteiligen
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Finanzamt an Verlusten beteiligen
Allerdings sind Kursverluste aus Aktien, die ab 2009 gekauft wurden, auch nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften zu verrechnen. Auf Verluste aus allen anderen Wertpapieranlagen können nicht nur Kursgewinne, sondern auch Zinsen und Dividenden angerechnet werden.
Wenn es sich um Geldanlagen im Inland handelt, übernehmen die Banken für den Anleger die Verlustverrechnung. Bleibt am Jahresende mangels verrechenbarer Erträge ein Überhang, überträgt die Bank diesen auf das nächste Jahr und verrechnet die Verluste dann.
Weitere Informationen für Verbraucher zu den Themen Geld, Steuern und Vorsorge unter www.infos-finanzen.de.
Kontakt: Tanja Beller
Bundesverband deutscher Banken
Tel.: 030/1663-1220
E-Mail: bank-news@bdb.de
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Datum: 20.04.2010 - 17:47 Uhr
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