MZ zu EU und Ungarn
(ots) - Die Europäische Union kann durchaus gegen Mitgliedsstaaten vorgehen, die das Fundament der Gemeinschaft aushöhlen. Gänzlich rausschmeißen kann sie ihre Mitglieder nicht. Sie hat aber die Möglichkeit, bei Verstößen gegen die Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte sowie der Minderheitenrechte wirksam zu reagieren. Die EU kann Sanktionen verhängen und Mitgliedsrechte entziehen - bis hin zum Stimmrecht im Rat. Der betroffene Staat wäre also von der EU suspendiert - so wie Beamte bei schweren Verfehlungen suspendiert werden können.
So gesehen ist die EU ein sehr nachlässiger Dienstherr: Seit 2017 stehen Ungarn und Polen immer wieder wegen ihrer offensichtlichen Verstöße gegen europäische Werte im Mittelpunkt. Bislang hat die Konsequenz gefehlt.
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Datum: 23.06.2021 - 18:14 Uhr
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