Expertenkonsultation zum Drei-Stufen-Test: Wichtiger Beitrag zur Meinungsbildung des Fernsehrates
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Expertenkonsultation zum Drei-Stufen-Test: Wichtiger Beitrag zur Meinungsbildung des Fernsehrates
Die Expertenkonsultation bot ausgewählten gesellschaftlichen Gruppen und Verbänden die Möglichkeit, zusätzlich zu ihren schriftlichen Stellungnahmen ihre Positionen im Dialog darzulegen. Im Interesse der Transparenz des Verfahrens geht der Fernsehrat mit der Konsultation über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Eingeladen waren sowohl Kritiker als auch Befürworter der Telemedienangebote sowie der Intendant des ZDF.
Der Fernsehrat erörterte Fragen zur Qualität der zu prüfenden Telemedienangebote und deren Auswirkungen auf den ökonomischen Wettbewerb - beides wesentliche Aspekte für die Abwägung im Rahmen der endgültigen Entscheidung. Zur Bewertung der marktlichen Auswirkungen kann sich der Fernsehrat auch auf ein entsprechendes Gutachten stützen, das nicht Gegenstand der Erörterung war, da es nach den staatsvertraglichen Vorgaben erst mit dem abschließenden Votum veröffentlicht wird. Gegensätzliche Standpunkte zeigten sich insbesondere hinsichtlich der Frage, wie die Verweildauer der Angebote im Netz zu bemessen ist. So sind beispielsweise der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) der Ansicht, dass die Gebührenzahler einen Anspruch darauf haben, möglichst lange auf die Telemedienangebote zugreifen zu können. Sie sehen die zeitliche Begrenzung im Widerspruch zum Wesen des Internets. Dem gegenüber setzen sich private Wettbewerber und Verlage, vertreten durch den Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und den Verband Deutscher Zeitungsverleger (VDZ), aufgrund befürchteter marktlicher Beeinträchtigungen für einen möglichst kurzen Verbleib der Telemedienangebote im Netz ein. Neben zahlreichen weiteren Aspekten wird der Fernsehrat diese Positionen in seine abschließende Entscheidung zu den Telemedienangeboten am 25. Juni 2010 einbeziehen. In seiner letzten Sitzung am 12. März 2010 hatte er bereits eine klare zeitliche Begrenzung von Verweildauern für Reihen und Serien ohne feststehendes Ende gefordert.
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Datum: 20.04.2010 - 18:17 Uhr
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