In Zukunft weniger Eigentumswohnungen

In Zukunft weniger Eigentumswohnungen

ID: 1914796

Pressemitteilung OTTO STÖBEN 29.06.2021

Infos vom Immobilienprofi

Rund um Haus- und Grundeigentum gibt es eine Vielzahl komplizierter Sachverhalte, Regelungen und Entwicklungen, die es dem Laien nicht gerade einfach machen, immer die richtige Entscheidung zu treffen. In loser Folge geben Ihnen die Fachleute von OTTO STÖBEN unter der Rubrik „Infos vom Immobilienprofi“ Hinweise, die Sie umfassend zu einem bestimmten Immobilienthema informieren.



Patrick Stöben, geschäftsführender Gesellschafter der OTTO STÖBEN GmbHPatrick Stöben, geschäftsführender Gesellschafter der OTTO STÖBEN GmbH

(firmenpresse) - Im November vergangenen Jahres wurde der neue Entwurf des Baulandmobilisierungsgesetztes durch das Bundeskabinett beschlossen. OTTO STÖBEN hatte darüber berichtet. Dieses Gesetz beinhaltet unter anderem das von der Immobilienwirtschaft scharf kritisierte ‚Umwandlungsverbot’. Es wurde nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 23.06.2021 in Kraft.

Geregelt ist das neue Gesetz im § 250 BauGB (Baugesetzbuch). Das ‚Umwandlungsverbot’ besagt, dass eine Umwandlung von Mietwohnungen zu Eigentum einer behördlichen Genehmigung bedarf. Es kann von den Kommunen verhängt werden, wenn der Wohnungsmarkt in einem bestimmten Gebiet als angespannt gilt.

So müssen unter anderem nun Eigentümer von Mehrfamilienhäusern eine Genehmigung beantragen, wenn Wohnungen einzeln verkauft werden sollen. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht bestehen bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, wobei die vorgeschriebene Anzahl der Wohnungen pro Gebäude von den Ländern innerhalb eines bestimmten Rahmens individuell festgelegt werden kann.

Weitere Ausnahmen gibt es außerdem in besonderen Fällen, wenn zum Beispiel die Wohnungen eines Gebäudes zu mindestens zwei Dritteln an die Mieter verkauft werden, bei Erbfällen sowie besonderen wirtschaftlichen Notlagen oder bei Einzug von Familienangehörigen des Eigentümers. Die neuen Bestimmungen für die Umwandlung sind zunächst bis zum 31.12.2025 befristet.

Patrick Stöben, geschäftsführender Gesellschafter der OTTO STÖBEN GmbH, kritisiert das neue Gesetz schon seit dem Beschluss im November scharf: „Das Angebot an erschwinglichen Eigentumswohnungen für kleine und mittlere Einkommen ist sowieso schon gering. Durch das Umwandlungsverbot wird das Angebot weiterhin sinken und die Preise werden noch mehr in die Höhe getrieben. Da auch die Kaufnebenkosten nach wie vor sehr hoch sind, nützen die nach wie vor niedrigen Zinsen für Immobilienkredite dann eher wenig. Das neue Gesetz ist ein weiterer Eingriff der Politik in das Eigentumsrecht!“



Ansprechpartner:

OTTO STÖBEN GmbH
Schülperbaum 31
24103 Kiel

Patrick Stöben
Büro: 0431 664030
Fax: 0431 6640338
E-Mail: p.stoeben@stoeben.de
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Datum: 29.06.2021 - 16:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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