Was macht eine gute Rechtsschutzversicherung aus - Teil 6: Leistungen im Privat- und Berufsbereich
Im Dschungel der Paragraphen ist es für den Laien schwer, sein Recht durchzusetzen. Der Rechtsanwalt hilft, kostet aber auch Geld. Für diese Zwecke tritt die Rechtsschutzversicherung in Leistung.
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So ziemlich jeder Arbeitnehmer hat schon einmal ein Problem mit seiner Firma gehabt. Entweder wurde man auf eine andere Stelle im Betrieb versetzt oder es wurde eine ungerechtfertigte Abmahnung ausgesprochen. Steht eine Kündigung im Raum oder droht sonstiges Ungemach im Dienstverhältnis? Bei der Rechtsschutzversicherung empfiehlt es sich als Arbeitnehmer den Baustein Arbeits-Rechtsschutz mit zu versichern, um notfalls auch mit einem Rechtsanwalt seine eigenen Interessen zu wahren.
Irgendwann kommt die Zeit: Die körperlichen Gebrechen setzen ein und lassen sich nicht mehr ohne weiteres wegkurieren. Im Alter sowieso. Und deshalb überlegt so manch einer, wie seinen weiteren Lebensweg steuern kann, auch wenn er nicht mehr körperlich oder geistig dazu in der Lage ist. Der Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorge-Verfügungen soll die Kosten der anwaltlichen Beratung decken, allerdings im Regelfall gegen eine Selbstbeteiligung.
Erb- und Familienrecht sind immer wieder strittige Dinge, die eine Familie spalten können. In de Rechtsschutzversicherung werden für die Erstberatung auch Leistungen erbracht, aber auch in diesem Bereich nur im Rahmen einer gesonderten Selbstbeteiligung - die Kosten der Rechtsschutzversicherung würden sonst in unbezahlbare Kreise steigen.
Dieses trifft auch auf den Ehe- und Scheidungs-Rechtsschutz zu. Diese Art der Auseinersetzung führen zu einer erheblichen Auslastung der Gerichte und der Anwälte. Da jede dritte Ehe in Deutschland geschieden wird, sorgt dieses für die Justiz für reichlich Arbeit. Und auch die Rechtsschutzversicherung würde überhaupt nicht mehr bezahlbar sein, wenn jeder Fall übernommen würde. Deshalb ist dieser Baustein in der Rechtsschutzversicherung von der Beteiligung gedeckelt. Zusätzlich zur vereinbarten Selbstbeteiligung liegt die Regelleistung der Rechtsschutzversicherung oftmals bei maximal 500 Euro.
Bildquelle: Thorben Wengert, www.pixelio.de
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Datum: 21.04.2010 - 15:47 Uhr
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