Gap Year – Das Auslandsjahr in den USA nach dem Abitur: Welches Visum benötigt man für Au Pair?

Gap Year – Das Auslandsjahr in den USA nach dem Abitur: Welches Visum benötigt man für Au Pair?

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Gap Year: Für den Auslandsaufenthalt in den USA ist das passende Visum erforderlich – die Visa für Au Pair-Aufenthalte



(firmenpresse) - Junge Leute, die ihr Auslandsjahr in den USA planen, müssen wissen, dass sie für die Einreise und den Aufenthalt in den USA eine Einreisegenehmigung benötigen. Grundsätzlich ist dafür ein Visum die Voraussetzung. Die Regierung der USA hat dafür feste Verfahren und Fristen festgelegt und Visa-Kategorien definiert.
Visa und Einreisegenehmigungen für USA Aufenthalte. Für die Auslandsaufenthalte junger Leute sind unterschiedliche Visa erforderlich, je nach dem Zweck des USA-Aufenthaltes. Generell gilt: Es handelt sich um Visa, die nur zu einem befristeten Aufenthalt in den USA berechtigen, nicht zur Einwanderung in die Vereinigten Staaten.
Au Pair Aufenthalt in den USA mit dem J-1 Visum. Au Pair-Aufenthalte in den USA sind in zwei Varianten möglich: Als klassisches Au Pair oder als EduCare. Für die Au Pair / EduCare - Visa können für junge Leute im Alter zwischen 18 und 26 Jahre (bei Einreise) beantragt werden. Das Visum ist dann ein Jahr gültig, kann aber verlängert werden. Weitere Voraussetzungen sind insbesondere: Abgeschlossener Schulabschluss, gute Englischkenntnisse, Nichtraucher, Erfahrungen in der Kinderbetreuung und Führerschein. Das klassische Au Pair-Programm umfasst die Betreuung von Kindern ab 3 Monaten Alter im Umfang von 45 Arbeitsstunden wöchentlich. Das EduCare - Programm umfasst die Betreuung nur von Schulkindern, im Umfang von 30 Wochenstunden sowie einen höheren finanziellen Zuschuss der Gastfamilie zur Weiterbildung in den USA. Für alle Varianten gilt: Wer als Au Pair in die USA gehen will, benötigt dafür ein J-1 Visum, das man nach Prüfung und Annahme durch eine anerkannte Au pair-Agentur bekommen kann.
Die Beantragung des Visums für die USA. Die Beantragung der Visa J-1, F-1 und M-1 erfolgt in den US Konsulaten in Berlin, in Frankfurt oder in München. Wichtig zu wissen: Eine Aussage, wie lange eine Visum-Beantragung für die USA dauert, ist nur schwer möglich. Die Bearbeitungszeiten können je nach Visum von zwei bis drei Wochen bis zu mehreren Monaten schwanken. Daher ist es wichtig, den Antrag frühzeitig zu stellen.


VISA für die USA in Corona-Zeiten. In Abhängigkeit von der Entwicklung zu Corona passt die US-Regierung die Regelungen für die Einreise und für die Ausgabe von Visa laufend an. Daher empfiehlt sich, jeweils mit der Bildungseinrichtung in den USA, mit der Agentur bzw. mit der Austauschorganisation im engen Kontakt zu sein, um auf Änderungen kurzfristig reagieren zu können.
Die Agentur für den Weg in die USA. Wichtig ist, nur solche Anbieter in den Blick zu nehmen, die seriös und leistungsfähig sind. Für die Auswahl der Austauschorganisation geht man am besten schrittweise vor. Zur Sichtung des Marktes kann man online suchen. Dafür gibt es eine vorgeprüfte Auswahl der Anbieter in der Anbietersuche auf dem Schüleraustausch-Portal (www.schueleraustausch-portal.de/organisationen). Daran sollten sich persönliche Gespräche mit mehreren Anbietern anschließen. Dafür gibt es die bundesweiten AUF IN DIE WELT-Messen der gemeinnützigen Stiftung Völkerverständigung, die im Moment online stattfinden (www.aufindiewelt.de/messen). Mit den beiden am besten passenden Anbietern sollten die Schüler je ein detailliertes Beratungsgespräch führen. Am Schluss kommt der Blick auf die Kosten der Angebote. Wichtig ist, dass die Angebote inhaltlich vergleichbar sind und alle wesentlichen Positionen umfassen.
Informationen zum Auslandsjahr in den USA und zu den Visa. Einzelheiten zu den einzelnen Visa-Kategorien für die USA gibt es in diesem Blog: https://www.schueleraustausch-portal.de/detail/das-auslandsjahr-in-den-usa-die-visa-fuer-schueleraustausch-und-gap-year. Den Überblick zum Auslandsjahr in den USA mit 10-Schritte-Anleitung gibt es online hier: www.schueleraustausch-portal/usaWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Datum: 14.07.2021 - 09:41 Uhr
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Schul- und Berufsausbildung


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Freigabedatum: 14.07.2021

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