12.000 Euro im Online-Casino verloren – Spieler erhält Verlust zurück
Urteil des LG Hamburg: Anbieter muss Verlust ersetzen – Verbot des Online-Glücksspiels nicht beachtet
„Das Online-Glücksspiel hätte erst gar nicht in Deutschland angeboten werden dürfen. Daher haben wir die finanziellen Verluste vom Veranstalter zurückgefordert. Das Landgericht Hamburg ist unserer Argumentation gefolgt“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der den Anspruch für seinen Mandanten durchgesetzt hat.
Dieser hatte von Januar bis September 2019 über die deutschsprachige Internetdomain leovegas.com von seiner Wohnung aus an dem Online-Glücksspielen teilgenommen und unterm Strich fast 12.000 Euro verloren. Seine Spieleinsätze wurden von seinem Girokonto in Deutschland abgebucht.
Durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag wurden zwar die Regeln für Online-Glücksspiel ab dem 1. Juli 2021 gelockert. 2019 war das Glücksspiel im Internet in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen jedoch verboten.
Entsprechend hätte die beklagte World of Sportbetting Ltd. das Online-Glücksspiel gar nicht anbieten dürfen und ist deshalb zum Schadenersatz verpflichtet. Für die Spieleinsätze des Klägers gab es keine rechtliche Grundlage, entsprechend muss ihm der Anbieter die entstandenen Verluste erstatten, entschied das LG Hamburg.
„Die Anbieter der Online-Casinos haben ihren Sitz zumeist im EU-Ausland, z.B. in Malta. Obwohl ihnen das Verbot des Online-Glücksspiels in Deutschland bekannt war, haben sie die Glücksspiele angeboten. Für den Spieler bedeutet das Glück im Unglück. Denn er kann seine Verluste von dem Anbieter zurückfordern“, so Rechtsanwalt Cocron.
Auch nachdem die Regeln für das Online-Glücksspiel seit Anfang Juli 2021 gelockert sind, darf es nur angeboten, werden, wenn der Anbieter eine entsprechende Lizenz erworben hat.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de
Datum: 15.07.2021 - 15:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1917899
Anzahl Zeichen: 2240
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Istvan Cocron
Stadt:
München
Telefon: 089 552 999 50
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Finanzinformation
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