Gesundheitsminister Laumann: ?Wir erhalten die hausärztliche Versorgung für Jedermann auch in län

Gesundheitsminister Laumann: ?Wir erhalten die hausärztliche Versorgung für Jedermann auch in ländlichen Gebieten?

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Gesundheitsminister Laumann: "Wir erhalten die hausärztliche Versorgung für Jedermann auch in ländlichen Gebieten"



(pressrelations) -
Hausärzte können Förderung zur Niederlassung auf dem Land beantragen - Anträge im Internet

Düsseldorf, 21.04.2010
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Hausärzte, die sich in ländlichen Gebieten niederlassen wollen, können weiterhin eine finanzielle Landesförderung von bis zu 50.000 Euro beantragen. "Mein Ziel ist es, die hausärztliche wohnortnahe Versorgung für Jedermann in Nordrhein-Westfalen zu erhalten - deswegen stellen wir auch in diesem Jahr insgesamt 1,5 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen wir die Niederlassung und Weiterbildung von Ärzten auf dem Land fördern", sagte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann heute (21. April) in Schlangen (Kreis Lippe) während einer Dialogveranstaltung zum Aktionsprogramm zur Stärkung der hausärztlichen Medizin und Versorgung in Nordrhein-Westfalen.
Die Landesregierung hatte das Programm im Sommer vergangenen Jahres beschlossen. Für die Zeit seit Beginn der Förderung im November 2009 zieht der Minister eine positive Bilanz. "Das Förderprogramm zeigt Wirkung ? wir konnten bereits Ärzte finanziell unterstützen, die zu einer Niederlassung auf dem Land bereit waren", erklärte Laumann.
"Noch gibt es in Nordrhein-Westfalen ausreichend Hausärzte, um die Versorgung der Bevölkerung flächendeckend zu sichern", betonte der Minister. "Aber wir kümmern uns schon heute um das Thema, weil es sich abzeichnet, dass es in einzelnen Regionen des Landes in einigen Jahren zu sehr spürbaren Engpässen kommen kann", erklärte Laumann. Neben Schlangen können weitere Kommunen von dem neuen Landesprogramm profitieren ? darunter Barntrup, Schieder-Schwalenberg, Kalletal oder Willebadessen.
Eine finanzielle Unterstützung von bis zu 50.000 Euro erhalten Mediziner, die sich in einer Kleinstadt oder Gemeinde niederlassen, in der die Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht. Die Gründung oder Übernahme einer Zweigpraxis in solch einer Gemeinde fördert das Land mit bis zu 10.000 Euro. Bis zu 25.000 Euro erhalten Ärzte bei Niederlassung in einer Kommune, in der die hausärztliche Versorgung auf mittlere Sicht gefährdet erscheint.


Grundsätzlich wird nur in Kommunen gefördert, in denen maximal 25.000 Einwohner leben und der Versorgungsgrad mit Ärzten unter 60 Jahren weniger als 75 Prozent beträgt. "Wir haben die Liste der in Frage kommenden Städte und Gemeinden auf den aktuellen Stand gesetzt, damit wir jene Kommunen erreichen, in denen in den kommenden Jahren mit dem größten Bedarf an hausärztlichen Nachwuchs zu rechnen ist", so Minister Laumann.
Auf der Internetseite www.hausarzt.nrw.destehen für alle Interessenten die Antragsformulare, die Förderrichtlinien und die Liste der förderungsfähigen Gemeinden zur Verfügung.


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Datum: 21.04.2010 - 21:47 Uhr
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