Netzblick 8.21: Responsive Webdesign, KI in der Webentwicklung, Tipps für Google Maps und mehr
Netzblick 8.21: Responsive Webdesign, KI in der Webentwicklung, Tipps für Google Maps und mehr(firmenpresse) - Karlsruhe, 11. August 2021 - Netzblick 8.21: Der Netzblick schaut auf aktuelle Themen und Entwicklungen im Bereich Online-Business, Internet, Webentwicklung, IT und Onlinemarketing. In der aktuellen Ausgabe geht es um Responsive Webdesign und Breakpoints, um die Frage, ob KI künftig Webentwickler, Webdesigner und Programmierer ersetzen wird, um neue Schriften bei Microsoft, Tipps zur Nutzung von Google-Maps sowie um ein DSGVO-Bußgeld aufgrund veralteter Shop-Software.
Vor rund 10 Jahren orientierten sich Webdesigner oftmals noch an einer Standard-Desktop-Auflösung. Heute muss die Gestaltung und Programmierung einer Internetseite unterschiedliche Bildschirmauflösungen und Seitenformate berücksichtigen. Screenlayout und gutes Webdesign sind deutlich komplexer geworden. Ein etabliertes Konzept, um den Anforderungen gerecht zu werden, ist das sogenannte Responsive Webdesign. Wir geben einen Überblick, worum es dabei geht.
Durch den Einsatz künstlicher Intelligenz werden immer mehr Aufgaben automatisiert. Inzwischen übernimmt KI sogar kreative Prozesse. Welche Auswirkungen hat dies auf die Webentwicklung? Werden maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz tatsächlich bald Heerscharen von Entwicklern, Designern und Programmierern rund um den Globus ersetzen?
"Beyond Calibri": Microsoft sucht eine neue Standard-Schrift. Hierzu schicken die Redmonder fünf neue Schriftarten in den Ring und bitten auch die Anwender um ihre Meinung. Die neuen Schriften sind bereits via Cloud für die Microsoft 365 Apps erhältlich.
Google Maps ist beliebt und praktisch, doch längst nicht alle Funktionen sind bekannt. Zoomen mit einem Finger auf dem Smartphone, Offline-Karten, Zeitachse und mehr: Auf unseren Streifzügen durchs Netz haben wir eine hilfreiche Zusammenstellung gefunden.
Regelmäßige Updates von Shop-Software, Content Management Systemen und Plugins sollten eigentlich für jeden Webmaster selbstverständlich sein. Wird dies missachtet droht nicht nur eigener wirtschaftlicher Schaden. Sind beispielsweise Kundendaten gefährdet, kann es auch zu Bußgeldforderungen nach DSGVO kommen. So geschehen bei einem Unternehmen aus Niedersachsen, dass sich mit einer Strafzahlung in Höhe von 65.500 Euro konfrontiert sieht, weil es ein veraltetes Shop-System einsetzte.
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Das Leistungsspektrum der Digitalagentur umfasst die PHP-Programmierung und Datenbankentwicklung, die Programmierung von individuellen Webapplikationen und internetbasierten Software-Anwendungen, Webdesign, die Programmierung von Internetseiten und Mobile Apps, Server-Hosting, Domain-Management und E-Mail-Lösungen, die Wartung von Applikationen und Websites, Updates und Back-Up-Management sowie die Beratung zu Onlinemarketing und SEO.
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Datum: 11.08.2021 - 09:35 Uhr
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