NEXUS / EPS informiert über gesetzliche Änderungen in der bAV
So gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge ab 2022 einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss, der sich dann auch auf Altverträge erstreckt.
Ab 1. Januar 2022 gilt diese Zuschusspflicht nun auch für Altverträge. Die Regelung ist nach §19 Allgemeine Tariföffnungsklausel BetrAVG tarifdispositiv. Die gesetzliche Zuschusspflicht des Arbeitgebers gilt damit immer dann, wenn keine anderweitigen Regelungen in einem gültigen Tarifvertrag beschlossen wurden. Eine Abweichung zuungunsten des Arbeitnehmers ist ausgeschlossen. Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss ist abhängig davon, ob der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung seines Arbeitnehmers eine Ersparnis in der Sozialversicherung hat.
Eine detaillierte Übersicht der Neuerungen inklusive erklärender Rechenbeispiele hat die NEXUS / EPS zusammengestellt, abrufbar unter https://nexus-enterprisesolutions.de/unternehmen/pdf-download
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
NEXUS / ENTERPRISE SOLUTIONS richtet als erfahrener SAP Silver-Partner SAP von Grund auf ein, optimiert bestehende Systeme und unterstützt seine Kunden bei der Administration. Der Schwerpunkt von NEXUS / EPS erstreckt sich über das gesamte SAP-Spektrum: Von der Einführung von SAP-Lösungen und Lizenzen, über deren Weiterentwicklung und Betreuung im Application Management, den Abrechnungsservice im Unternehmen bis hin zum Betrieb und Hosting des SAP-Basis Systems. Zusätzlich zu ihrem Kerngeschäft entwickelt NEXUS / ENTERPRISE SOLUTIONS eigene SAP Add-Ons und Tools, die den SAP-Standard sinnvoll ergänzen.
NEXUS / ENTERPRISE SOLUTIONS
Caroline Lazarowicz
Heiner-Fleischmann-Str. 9
74172 Neckarsulm
caroline.lazarowicz(at)nexus-eps.de
07132 48802–100
www.nexus-enterprisesolutions.de
Datum: 30.08.2021 - 11:35 Uhr
Sprache: Deutsch
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