VCD warnt vor langfristiger Aufweichung bestehender Regelungen
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VCD warnt vor langfristiger Aufweichung bestehender Regelungen
Monika Ganseforth vom VCD-Bundesvorstand: *Die Aufhebung der Nachtflugverbote ist auf möglichst wenige Tage zu beschränken. Zudem müssen für derartige Sondergenehmigungen enge Grenzen gelten: Allenfalls um gestrandete Urlauber nach Hause zu holen und die medizi-nische Versorgung zu gewährleisten, sollte ausnahmsweise auch nachts geflogen werden. Die Folgen einer Naturkatastrophe dürfen jedoch keinesfalls dafür genutzt werden, die Erzeugung von extrem gesundheitsschädlichem Fluglärm in der Nacht längerfristig auszudehnen."
Die Fluggesellschaften sollten außerdem nicht vorschnell die Verantwortung für die Flug-ausfälle in der Politik suchen. Vielmehr tragen sie eine große Mitschuld, da sie jahrelang das Risiko natürlicher Bedingungen ignoriert hätten. So hätten diese in der Vergangenheit verhin-dert, feste Grenzwerte für Vulkanasche festzulegen. Wegen solch fehlender Daten musste nun zur Sicherheit der Passagiere berechtigterweise auf Flüge verzichtet werden.
VCD-Flugverkehrsexperte Heiko Balsmeyer: *Staatliche Ausgleichszahlungen an Fluggesell-schaften sind nicht gerechtfertigt. Es gehört zu einem guten Risikomanagement dazu, sich gegen Risiken zu versichern oder ein entsprechendes unternehmerisches Risiko einzugehen. Ohnehin ist der Flugverkehr bereits seit Jahren staatlich übersubventioniert: So ist Kerosin etwa von der Mineralölsteuer befreit und auf internationalen Flügen wird im Gegensatz zu Bahnverbindungen keine Mehrwertsteuer fällig."
Wesentlicher Teil gesellschaftlicher Risikovorsorge müsse nun sein, die finanzielle Ausstattung des Verkehrsträgers Bahn durch den Bund weiter zu verbessern. Denn verglichen mit dem Flugverkehr sei die umweltfreundlichere Bahn weitaus weniger anfällig für solch weitreichende Ausfälle in Folge von Naturkatastrophen.
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Datum: 22.04.2010 - 20:04 Uhr
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