Stuttgart 21: Landgericht Stuttgart vertagt Urteil zum geplanten Abriss der Seitenflügel des Bonatz

Stuttgart 21: Landgericht Stuttgart vertagt Urteil zum geplanten Abriss der Seitenflügel des Bonatzbaus

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Stuttgart 21: Landgericht Stuttgart vertagt Urteil zum geplanten Abriss der Seitenflügel des Bonatzbaus



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  • Arbeiten am Hauptbahnhof werden planmäßig fortgesetzt
(Berlin, 22. April 2010) Das Gericht hat heute noch keine Entscheidung zum geplanten Abriss der Seitenflügel des Bonatzgebäudes im Hauptbahnhof Stuttgart getroffen. Die Deutsche Bahn AG arbeitet am Projekt Stuttgart 21 weiter. Die Bauarbeiten werden planmäßig fortgesetzt.

Mit der Realisierung des Bahnprojekts Stuttgart 21 fließen mehrere Milliarden Euro nach Baden-Württemberg. Damit werden im Land rund 10.000 neue Dauerarbeitsplätze geschaffen.

Gleichzeitig erhält Stuttgart durch den tiefer gelegten Bahnhof die einmalige Chance für ein innovatives und grünes Quartier mitten in der Stadt. Auf einer Fläche von 100 Hektar kann sich die baden-württembergische Landeshauptstadt mitten im Zentrum umweltschonend auf dem alten Gleisvorfeld weiterentwickeln. Deshalb konnte die Landeshauptstadt bereits 60 Hektar Bauland auf der grünen Wiese aus dem Flächennutzungsplan der Stadt streichen.

Am 2. Februar 2010 hatten die Bauarbeiten für das Projekt Stuttgart 21 offiziell begonnen. Und diese gehen zügig weiter. In dem Zeitraum vom 1. Mai 2010 bis zum 19. Juli 2010 wird an acht Wochenenden die S-Bahn-Rampe gesperrt. Bis Juli 2012 sollen die im Kopfbahnhof verlaufenden Gleise bis zu 120 Meter nach Norden verschoben werden.


Herausgeber: Deutsche Bahn AG
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Datum: 23.04.2010 - 02:04 Uhr
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